Wegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit der Gewährung einer überhöhten Betriebsratsvergütung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 15.05.2023 eine Kommission, bestehend aus den ehemaligen Präsidenten des BAG und BSozG sowie Herrn Prof. Dr. Thüsing, eingesetzt, die mit Vorschlägen vom 12.07.2023 versucht haben, die Probleme zu lösen.
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