Sommerzeit ist Urlaubszeit – aber bitte am Stück!
„Chef, ich bräuchte mal eine halben Tag Urlaub.“ Kennen Sie solche Anliegen aus Ihrem Betrieb? Wurden auch halbe Tage Urlaub gewährt – und werden es noch? Dann befinden Sie sich vermutlich außerhalb von Baden-Württemberg. Das LAG Baden-Württemberg hat nämlich bereits im März dieses Jahres den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Urlaubs in Form von halben Urlaubstagen zurückgewiesen (Urteil vom 6.3.2019 (Az. 4 Sa 73/18) – nachzulesen z.B. hier.
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