Schlagwort: <span>Diversity Management</span>

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Ein bedeutender Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Geschlechter ist gemacht: Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in Kraft getreten. Es erleichtert nicht nur die Anpassung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten, sondern stärkt auch das Recht auf Selbstbestimmung. Doch was bedeutet das konkret – und welche Verantwortung haben Unternehmen und Betriebsräte?

 

Allgemein

Die Gesellschaft in Deutschland wird seit vielen Jahren zunehmend vielfältiger. Das zeigt sich automatisch auch in den immer heterogener werdenden Belegschaften der Unternehmen. In fast allen Betrieben – in großen Konzernen wie auch in vielen kleineren und mittleren Unternehmen – arbeiten Beschäftigte:

  • unterschiedlichen Alters
  • verschiedenen Geschlechts
  • mit unterschiedlicher sexueller Orientierung
  • mit und ohne Behinderung
  • verschiedener ethnischer Zugehörigkeit
  • unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und Weltanschauung

Das sind die sechs Dimensionen der Vielfältigkeit, englisch: Diversity.

Diversity im Unternehmen ist heute also ein Fakt und erfordert die Implementierung eines Diversity Managements, um das Potenzial der Vielfalt nutzen zu könen.

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