Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitsvergütung hat, wenn der Arbeitgeber ihm gegenüber ohne gesetzliche Grundlage eine Quarantäne anordnet.
Ein Arbeitnehmer, der aus einem ausgewiesenen SARS-CoV-2 Risikogebiet zurückkehrte, wurde vom Arbeitgeber in 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot und ohne Entgeltanspruch geschickt. Daraufhin klagte er gegen seinen Arbeitgeber.
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