Schlagwort: <span>fristlose Kündigung</span>

Traumschiff Kapitän will zurück

Was macht man, wenn man morgens auf dem Weg zur Arbeit im Zug sitzt? Man liest Nachrichten. Ich bevorzuge hier die n-tv-App, insbesondere deshalb, weil es für mein Tablet der Marke Blackberry keine andere gibt. Blackberry deshalb, weil ich ein Arbeitnehmer bin. Näheres dazu findet ihr hier. Auch wenn jetzt ein Aufschrei unter den Apple- und Androidjüngern unvermeidbar ist, das Ding ist gut. Wirklich gut. So gut, dass es mir heute morgen einen Artikel über meine Lieblingsserie präsentierte. Das Traumschiff. Kapitän Jungblut will zurück auf die Brücke. Die Reederei hatte ihm im Oktober 2012 fristlos gekündigt und dies mit illoyalen Verhalten und Vertrauensbruch begründet. Kapitän Jungblut zog vor das Arbeitsgericht. Eine Einigung konnte vor dem Arbeitsgericht Lübeck nicht erzielt werden, so dass es nun in die nächste „Runde“ geht. Mein Glaube an die „heile Welt“ auf dem Traumschiff ist erschüttert. Dort geht am Ende immer alles gut aus. So auch bestimmt diesmal. Eye Eye Captain.

Aber eines verstehe ich immer noch nicht. Was wird aus Sascha Hehn, wenn Kapitän Jungblut auf die Brücke zurückkehrt? Heuert er hier an?

Kuriositäten

ArbG Frankfurt am Main Urteil v. 25.03.2013 Az. 7 Ca 418/12

…oder wie man höchstens beim Koch in Ungnade fällt. Doch zur Sache. Kündigungen sind doch unser aller Lieblingsthema. Auch diesmal wollen wir uns wieder der Kündigung widmen. Ein Lagerist hatte sich in der Firmenkantine ein belegtes Brötchen aus einem defekten Automaten genommen und dieses dann nicht an der Kasse bezahlt. Ob es sich um ein Mettbrötchen handelt, ist nicht geklärt. Ich vermute aber, eher weniger. Der Diebstahl blieb nicht ohne Folgen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Dies nahm der Arbeitnehmer nicht hin und erhob gegen seinen Brötchengeber Kündigungsschutzklage. Mit Erfolg! Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Zur Begründung führte es aus, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht direkt geschädigt hat, sondern nur den Kantinenbetreiber. Es handelte sich vorliegend nämlich um eine fremdverpachtete Firmenkantine. Nur bei einer unmittelbaren Schädigung des Arbeitgebers, dürfe ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.

Na dann, auf in die Kantine!

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

"Eine Verdachtskündigung kann nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden einen dringenden Tatverdacht bejaht haben."

Verdachtskündigung BAG Urteil v. 25.10.2012 2 AZR 700/11

Eine Verdachtskündigung ist schon eine gemeine Sache. Man wird verdächtigt und dann auch flott gekündigt. So geschah es einem Lehrer. Im Jahr 2003 wurde er wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Dafür wurde er vom Land als Arbeitgeber abgemahnt.
Im August 2008 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Lehrer wegen Vornahme sexueller Handlungen an einer Person unter 14 Jahren. Daraufhin suspendierte ihn das Land vom Dienst und bot dem Lehrer Gelegenheit zur Stellungnahme. Dieser berief sich auf die Unglaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin, so dass mit der Eröffnung des Hauptverfahren nicht gerechnet werden könne. Nach Anhörung des Personalrats kündigte das Land das mit dem Lehrer bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Das Vertrauensverhältnis sei durch die vorgeworfenen Straftaten zerstört, so das beklagte Land. Nicht überraschend erhob der Lehrer Kündigungsschutzklage. Die Sache ging bis zum BAG. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bilden. Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. So sprach und spricht das Bundesarbeitsgericht. Aber eigentlich geht es in diesem Fall um etwas ganz anderes. Nämlich darum, wie substantiiert die Beklagte, hier also das Land, die zur Kündigung führenden Gründe vortragen muss. Ich hätte mir also die obigen, quälend langen Ausführungen sparen können. Denn das beklagte Land vertrat im Wesentlichen die Auffassung, dass es sich auf die strafrechtliche Wertung der Staatsanwaltschaft verlassen dürfe, da diese von einem hinreichenden Tatverdacht i.S.d. § 170 StPO ausgehe und somit zugleich auch ein ausreichend erhärteter Verdacht gegeben sei, der eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB rechtfertige. Kurz gesagt, verlässt sich das beklagte Land hier auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das mag durchaus Sinn machen, ist dem BAG aber nicht genug. Dem BAG zufolge muss der kündigende Arbeitgeber Tatsachen darlegen, die unmittelbar den Schluss zulassen, der Arbeitnehmer sei eines bestimmten, die Kündigung rechtfertigenden Verhaltens dringend verdächtig.
Es genügt also nicht, lediglich vorzutragen das auch die Strafverfolgungsbehörden von einem Tatverdacht ausgehen. Und um es jetzt doch mal kurz und verständlich zu machen. Wichtig ist, substantiiert vorzutragen. Oder, und jetzt wird es noch verständlicher. Trag nicht luschig vor, sonst wird`s nichts. Was lernen wir aus diesem Fall? Nicht viel. Aber zumindest so viel, dass es sich immer lohnt, gegen eine Verdachtskündigung vorzugehen. Fragt euren Anwalt.

Das Urteil gibt es hier.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Der Pudel und die Friseurin – ArbG Bochum Urteil v. 06.02.2013 Az. 5 Ca 2180/12

Ich weiß einfach nicht, was man dieser Frau vorgeworfen hat. Doch zur Sache. Nachdem die Friseurin die Haare einer Kundin pink färbte, machte sie sich anschließend auf Wunsch der Kundin auch über den Pudel her und färbte seinen Schwanz ebenfalls pink. Die Chefin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Pfui, wie kann man nur. 🙂 Schließlich hat die Friseurin doch nur auf Wunsch der Kundin gehandelt. Das ArbG Bochum hatte für unsere Friseurin aber auch kein echtes Verständnis. Diese gab sich vor Gericht kleinlaut, was ihr aber auch nicht mehr half. Zumindest wurde die fristlose Kündigung wenigstens noch in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Zumindest ein kleiner Trost. Den Pudel hätte ich gerne mal gesehen. Bestimmt ein echter Punkpudel. Trotz aufwendiger Recherchen im Internet habe ich keinen Pudel mi einem pinken Schwanz gefunden. Vielleicht hätte ich an anderer Stelle suchen sollen… 😉

 

Kuriositäten

…erwies sich die Erstellung eines E-Books. Auch wenn die ersten Ergebnisse nicht so ganz schlecht waren, so sind sie doch noch nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Ich habe mich daher zunächst einmal auf das gute alte pdf-Format beschränkt und einige hier vorgestellte Entscheidungen zum Thema Kündigung in einer pdf-Datei zusammengefasst. Zu finden unter „Downloads“.

Recht für Betriebsräte

Mitbestimmung des Schwerbehindertenvertreters?

Besteht bei der fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten ein Mitbestimmungsrecht der zuständigen Vertrauensperson? Dieser Ansicht war zumindest ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter der zu 70 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert war. Er wurde fristlos gekündigt, weil er ein Personalgespräch ohne Zustimmung seines Gesprächspartners aufzeichnete.

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Bedrohung eines Vorgesetzten

„Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“
Gut gebrüllt Löwe. Aber so egal war die dann doch sehr „überraschend“ ausgesprochene Kündigung dem Arbeitnehmer eben doch nicht. Die obigen Worte richtete er nämlich an seinen unmittelbaren Vorgesetzten.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Facebook ist schon eine feine Sache. Ich kann schreiben was ich will und keiner sagt was. Diese Einstellung wurde einem „jungen“ Mann jetzt zum Verhängnis. Der Auszubildende aus Bochum bezeichnete seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter. Weiter schrieb er, dass er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen“ müsse.
Die Richter des LAG Hamm stuften die Äußerungen als Beleidigung ein. Ergebnis: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Aufgepasst! In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum obsiegte der junge Mann noch. Auch hier werteten die Richter die Äußerungen des Azubis als beleidigend. Sein gesamtes Facebook-Profil ließe jedoch auf eine unreife Persönlichkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit schließen. Oh oh!!
Dies sahen die Hammer Richter deutlich anders. Nach ihrer Auffassung durfte der junge Mann nicht annehmen, dass seine Äußerungen keine Auswirkungen haben würden.
Ach ja!! Der junge Mann war 27.
Anmerkung des Verfassers: Unter welches Tatbestandsmerkmal der fristlosen Kündigung hat das Arbeitsgericht Bochum denn „mangelnde Ernsthaftigkeit und unreife Persönlichkeit“ subsumiert. Wer es weiß, bitte melden!

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Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte