Aufhebungsvertrag – FAQ
Demnächst hier mehr. 🙂
Aufhebungsvertrag – FAQ
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Klagefrist – Nichteinhaltung führt trotz Verhandlungen über die Weiterbeschäftigung zur „Verfristung“
Was ist die wohl wichtigste Vorschrift im gesamten Arbeitsrecht? Keine Ahnung? Na, dann will ich sie euch nennen. Es ist § 4 KschG. Warum? Das ist ganz einfach zu beantworten. In § 4 KschG ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer, wenn er geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist -sich also gegen die Kündigung „verteidigen“ will- innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben muss, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Versäumt er diese Frist, dann war es das in der Regel. Es gibt noch § 5 KschG. Aber über den wollen wir an dieser Stelle noch nicht reden. Eine Kündigung kann noch so angreifbar sein, versäume ich die drei Wochenfrist, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
…erwies sich die Erstellung eines E-Books. Auch wenn die ersten Ergebnisse nicht so ganz schlecht waren, so sind sie doch noch nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Ich habe mich daher zunächst einmal auf das gute alte pdf-Format beschränkt und einige hier vorgestellte Entscheidungen zum Thema Kündigung in einer pdf-Datei zusammengefasst. Zu finden unter „Downloads“.
Mitbestimmung des Schwerbehindertenvertreters?
Besteht bei der fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten ein Mitbestimmungsrecht der zuständigen Vertrauensperson? Dieser Ansicht war zumindest ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter der zu 70 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert war. Er wurde fristlos gekündigt, weil er ein Personalgespräch ohne Zustimmung seines Gesprächspartners aufzeichnete.
Amerikanische Kündigungsgründe! 🙂
The sexy dental receptionist…
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/iowa-urteil-zahnarzt-assistentin
Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Vertragsverhandlungen
Als Arbeitnehmer muss ich im Vorstellungsgespräch manchmal doch so einiges von mir preisgeben. Je nach begehrtem Arbeitsplatz muss ich so manches kleine Geheimnis offenbaren. Sei es nur die ein oder andere kleine Vorstrafe oder das ein oder andere kleine Gebrechen. Immer muss ich die Wahrheit sagen, sonst kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anfechten. Doch wie sieht es eigentlich mit den Arbeitgebern aus? Was müssen die über sich erzählen. Müssen sie gegebenenfalls offenlegen, dass sie gar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder in einer Abteilung derzeit Kurzarbeit leisten?
Vor vielen vielen Jahren hat mal jemand gesagt, dass das Internet nur etwas für Freunde des anatomischen Anschauungsmaterials ist. Das war in den Anfangszeiten des Internets. Dies stimmt heute sicherlich nicht mehr. Dennoch ist die Versuchung groß, sich auch mal die Arbeitszeit ein wenig zu „versüßen“. Dies dachte sich auch ein Abteilungsleiter, als er etwa einen Monat lang von seinem Arbeitsplatz aus Pornoseiten besuchte.
Abmahnung – Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
In Seminaren wird nicht selten die Frage gestellt, wann Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen bzw. wann ich als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf habe.
Die juristisch korrekte Antwort hierauf lautet: „Es kommt darauf an!“ Eine Antwort die im Übrigen viel seltener richtig ist, als man denkt. Im Leben kommt alles irgendwie darauf an. Aber lassen wir das.
Betriebsratsanhörung ohne Vollmacht
Beauftragt ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt, so muss er diesen mit einer entsprechenden Vollmacht „ausstatten“. Der Rechtsanwalt muss, wenn er die Kündigung ausspricht, die Vollmachtsurkunde vorlegen. Macht er dies nicht und widerspricht der andere (hier also derjenige, der gekündigt werden soll) unverzüglich, so ist die Kündigung unwirksam. Dies regelt § 174 Abs. 1 BGB.
Doch wie ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Anhörung zur Kündigung nach § 102 BetrVG vorzunehmen und dieser Anwalt eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Betriebsrat die Anhörung deshalb zurückweist. Ist auch hier § 174 Abs. 1 BGB anwendbar?
Sehr schöner Artikel zum Thema Weihnachtsfeier.
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