Autor: <span>Dr. Stephan Grundmann</span>

In Lizy-sur-Ourcq, klar: Frankreich; trug sich eine ungewöhnliche Geschichte zu. Ein älterer Herr – 84 – schaute seinen Freunden beim Pètanque-Spiel zu. Da tippte ihm – KEIN SCHERZ – die fünf Tonnen schwere Elefantendame Tanya mit dem Rüssel auf die Schulter. Der Herr stolperte, fiel – tatsächlich – unglücklich um – und erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.  Vom strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei gesprochen, bleibt noch der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch und da ist der Dackelhalter dem Elefantenhalter gleichgestellt. Denn: wenn sich eine sogenannte Tiergefahr realisiert, haftet der Halter. Da siehts für den Zirkusdirektor nicht gut aus.

Kuriositäten

Oskar Lafontaine trieb sich dort angeblich herum http://www.welt.de/print-welt/article568128/In-der-Wahl-der-Gefaehrten-nicht-immer-waehlerisch.html und unser Kläger hatte dort einen Teil seines „Schonvermögens“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermoegen ausgegeben. Da er von der Erbschaft iHv 16tsd knapp 9tsd dort gelassen hatte, stehe seinem Anspruch auf Hartz IV nicht im Wege, so das Sozialgericht Heilbronn. Entgegen der Ansicht des Jobcenters habe er sein Vermögen weder fahrlässig noch ohne wichtigen Grund gemindert.

Kuriositäten

„Dicke……. usw“. Die Frau war tatsächlich von einem gemeinnützigen Verein abgelehnt worden, weil sie zu dick sei („im jetzigen Zustand wären sie natürlich kein vorzeigbares Beispiel“). Das war beweisbar. Aber ist das ein Umstand, der zum Schadensersatz verpflichtet? Fällt dass unter das Thema „Behinderung“ wie der Anwalt vortrug Was ist überhaupt dick? 83 Kilo bei 1,70m Größe? Keine Ahnung. Klar aber ist: das war nicht die feine Art. Aber war das nun nur zu direkt oder schon eine Verletzung des „Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ der Klägerin. Denn wer dick ist, ist nicht behindert, wer behindert ist, ist nicht immer dick, aber Körperfülle kann, ich betone kann: und da stehe die Behörde vor – eine Behinderung darstellen. Hier aber nicht. Es gab also nicht die geforderten 30tsd. Dafür gibt´s aber jede Menge Öffentlichkeit für die arme Frau, einen schönen Streitwert für den Anwalt und eine zweite Instanz – das LAG Frankfurt wird sich damit befassen dürfen….
Und: „Männer sind Schweine…“ – Das war aber sicher nicht der Grund für die eingeschränkte Ausschreibung. Da bietet die taz (die Linke Postille schlechthin) tatsächlich eine Stelle mit der Anforderung „Frau mit Migrationshintergrund aus“. Der abgelehnte Bewerber erhielt drei Monatsbrutto Entschädigung wegen des (offensichtlichen) AGG Verstoßes. Leider griff das Argument, man wolle den Anteil von Frauen in Führungspositionen nicht: es handelte sich um eine Ausbildungsstelle….

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Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte