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Digitalformate für Betriebsräte, flexiblere Arbeitszeiten und neue Steueranreize für Mehrarbeit im Überblick

Gestern (09.04.2025) präsentierten Union und SPD den Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten werden die Ziele für die 21. Legislaturperiode festgeschrieben. Auch im Arbeitsrecht stehen einige spannende Änderungen bevor: digitale Betriebsratswahlen, Mindestlohn, Arbeitszeitflexibilisierung und mehr. Wir fassen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen kompakt zusammen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine besondere Art der Mitgliedschaft von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden, die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft). OT-Mitglieder können die Serviceleistungen und die Interessenvertretung des Verbandes in Anspruch nehmen, werden aber von der Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) nicht erfasst. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung vom 18. Juli 2006 die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft grundsätzlich anerkannt.

Siehe auch unter „Aus der Praxis„.

 

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte