Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass für Unternehmen eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht. Vorausgegangen war ein Urteil des EuGH aus Mai 2019, das die Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten ab der nullten Stunde systematisch zu erfassen.
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Mittlerweile ist sie gang und gäbe, die Arbeit im Homeoffice. Ob und wie die Arbeitszeit dabei erfasst wird, ist jedoch sehr unterschiedlich. Fakt ist, dass im Falle einer betrieblichen Zeiterfassung weniger Überstunden gemacht werden.
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böcker-Stiftung hat das Phänomen der Überstunden anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Erwerbstätigenbefragung untersucht. Es zeigte sich, dass flexibles Arbeiten dann problematisch werde, wenn in den Unternehmen mit zu wenig Personal, häufiger Projektarbeit oder knappen Fristsetzungen gearbeitet werde.
Der Europäische Gerichtshof hat es im Mai dieses Jahres entschieden: Die Unternehmen werden zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Nicht zur Freude der Unternehmen, die das oft ablehnen.
SD Worx hat dazu eine Umfrage gestartet. 502 Senior Professionals in fünf Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien) wurden befragt. Deutschland belegt dabei nur den vierten Platz der in dieser Hinsicht aktivsten Länder. Hierzulande ist nur bei 49 % der Unternehmen Zeiterfassung verpflichtend. Zusätzliche 19 % erfassen nur einen Teil der Mitarbeiter. Schlusslicht sind die Niederlande mit nur 42 % der Arbeitgeber. Den höchsten Anteil der Firmen mit Zeiterfassung hat Großbritannien. Nahezu zwei Drittel der Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit systematisch und 13 % zu einem Teil.
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