Betriebsrat Beiträge

AgressionOft können Beschäftigte deutscher Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Nicht selten müssen sie mit Schikanen durch den Arbeitgeber rechnen. Insbesondere Neugründungen von Betriebsräten scheinen vielen Unternehmen ein Dorn im Auge zu sein und sie versuchen sie zu vereiteln.

Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, durchgeführt von Dr. Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Sie haben 2015 dazu 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt.

Recht für Betriebsräte

LehrlingZu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern. Aber wie kann dies aussehen? Ein schönes Beispiel kommt hier aus Berlin, von uns ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen:

16 Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben sich entschlossen, Ihre Auswahlkriterien zur Vergabe von Ausbildungsplätzen zu lockern. Damit schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum Einen, geben sie schwächeren Jugendlichen eine Chance  – denn die normalen Einstellungstests würden sie aufgrund ihrer Schulnoten wahrscheinlich nie bestehen, zum Anderen haben sie Nachwuchssorgen und können viele Stellen nicht besetzen. Wegen des demografischen Wandels gibt es erheblich weniger Nachwuchs – und dieser zieht häufig das Studium der Ausbildung vor. Die Zeiten, in denen die Unternehmen in einer Flut von Bewerbungen gnadenlos aussieben konnten, sind längst vorbei.

Allgemein

paragraph-lupeMan hat es schon immer geahnt, Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht zu bekommen. Häufig gibt es einfach gar keine Entscheidung. Diese Erfahrung jedenfalls musste der Betriebsrat eines großen Klinikbetreibers machen, als er versuchte den kurzfristigen Einsatz von Leiharbeitnehmern im Klinikum zu verhindern. Was war passiert?

Viele Betriebsräte stehen dem „Instrumentarium Leiharbeit“ skeptisch gegenüber. Gerade wenn der Arbeitgeber auf einem vermeintlichen Dauerarbeitsplatz wiederholt kurzfristig Leiharbeitnehmer einsetzt, führt dies häufig zu einer Abwehrhaltung. Meist wird dem Arbeitgeber dann  unterstellt, er missbrauche die Möglichkeit der Kurzeinsätze von Leiharbeitnehmern um die Mitbestimmung des Betriebsrates ins Leere laufen zu lassen.  Das Problem ist dabei sehr praktischer Natur. Zwar kann der Betriebsrat der Einstellung eines Leiharbeitnehmers formell gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG widersprechen, im Gegenzug besteht für den Arbeitgeber aber das Recht den Leiharbeitseinsatz i.S. des § 100 Abs. 1 BetrVG als dringend erforderliche Eilmaßnahme vorläufig durchzuführen. Da es sich nur um einen kurzfristigen Einsatz der Leiharbeitnehmer handelt kommt es dann gar nicht mehr darauf an, ob der kurzfristige Einsatz des Leiharbeitnehmers tatsächlich rechtswidrig ist oder nicht. In jedem Fall würde ein Gerichtsurteil erst lange nach dem Einsatz des Leiharbeitnehmers erfolgen. Die Angelegenheit erledigt sich also, bevor eine Entscheidung des Gerichts ergehen kann, womit der Widerspruch des Betriebsrats regelmäßig ins Leere läuft.

Im vorliegenden Fall ging der Betriebsrat in die Offensive und beantragte, es dem Arbeitgeber – einem Klinikbetreiber – zu untersagen, vier Leiharbeitnehmer ohne Zustimmung des Betriebsrats kurzfristig zu beschäftigen. Nach Ansicht des Betriebsrates missbrauche der Arbeitgeber die durch § 100 BetrVG vorgesehene Gestaltungsmöglichkeit  und verstoße somit gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dieser Argumentation ist das LAG Schleswig Holstein, TaBV 59/15 nicht gefolgt. Zwar hegte das Gericht auch Zweifel an der Vorgehensweise des Arbeitgebers, da dieser immerhin seit zwei Jahren eine bestimmte Stelle immer wieder kurzfristig mit  Leiharbeitnehmern besetzte. Das ändere jedoch nichts daran, dass der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich berechtigt ist, personelle Maßnahmen, deren Zulässigkeit noch nicht geklärt ist, vorläufig durchzuführen. Allein der Umstand, dass in den Fällen eines kurzfristigen Leiharbeitnehmereinsatzes regelmäßig keine gerichtliche Entscheidung ergeht, macht das Vorgehen des Arbeitgebers jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich. Der Schutz der Betriebsratsrechte sei an dieser Stelle vom Gesetzgeber nicht lückenlos vorgesehen.

Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, was im Volksmund schon lange bekannt ist: Recht zu haben und Recht zu bekommen sind – Rechtsstaat hin oder her – manchmal eben doch zwei unterschiedliche Paare Schuhe.

Recht für Betriebsräte

Qualität der ArbeitAm Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.

In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:

● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation

Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.

13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.

Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.

Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.

Allgemein

PersonalakteIn der Personalakte fasst der Arbeitgeber alle Unterlagen zum Arbeitsverhältnis eines bestimmten Mitarbeiters zusammen. Natürlich verfolgt der Arbeitgeber damit auch das Ziel, möglichst lückenlos über einen Arbeitnehmer Aufschluss zu geben. Einige Unternehmen stellen die Unterlagen dazu in Papierform zusammen, viele sind jedoch bereits zur elektronischen Erfassung übergegangen.

Diese Dinge gehören z.B. in eine Personalakte:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Personalfragebogen und Ergebnis von Eignungstests
  • Arbeitsvertrag mit möglichen späteren Änderungen
  • Unterlagen über berufliche Qualifizierung
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate dazu
  • Krankheitsbescheinigungen
  • Urlaubsanträge
  • Unterlagen des Werkschutzes
  • Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und -arbeitnehmer
  • Abmahnungen und ggf. Gegendarstellungen
  • Vermerk über Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Bei Unterrichtungsanspruch des Arbeitgebers: Aufzeichnungen des Betriebsarztes
  • Zeugnisse
  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag

Dinge, die zu Ihrer Privatsphäre gehören, haben in der Personalakte nichts zu suchen. Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:

  • Posts aus den sozialen Medien
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers

Wie Sie sicherlich wissen, hat jeder Arbeitnehmer laut BetrVG das Recht seine Personalakte einzusehen. Wann Sie wollen und so oft Sie wollen. Und gerne auch zusammen mit einem Betriebsratsmitglied. Da der Inhalt Ihrer Akte in möglichen späteren (Rechts)Streitigkeiten eine Rolle spielen kann, sollten Sie dieses Recht von Zeit zu Zeit wahrnehmen. Gerade im Hinblick auf mögliche Kritik eines Abteilungsleiters oder unberechtigte Abmahnungen ist dies angeraten. Denn diese gehören nicht in Ihre Akte. Und Abmahnungen können bekanntermaßen eine Kündigung rechtfertigen.

Berechtigte Abmahnungen sollten nach einem sinnvollen Zeitraum auch wieder gelöscht werden. Viele Juristen halten eine Löschung nach drei Jahren für sinnvoll. Das ist aber nicht rechtsverbindlich.

Diese höchst sensiblen Daten müssen natürlich vom Arbeitgeber geschützt werden. Wird eine elektronische Personalakte geführt, ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten nur mit schriftlicher Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters möglich. Häufig erfolgt dies über eine besonders hervorgehobene Passage im Arbeitsvertrag. Dies ist u.U. nicht notwendig, wenn mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der elektronischen Personalakte geschlossen wird.

Die Umstellung auf eine elektronische Personalakte bedarf i.d.R. nicht der Zustimmung des Betriebsrats.

Das BDSG verlangt übrigens, dass personenbezogen Daten korrigiert werden müssen, sofern sie falsch sind. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer behauptet, Sie seien falsch und der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweisen kann, muss der Arbeitgeber die betreffenden Daten unmittelbar sperren.

Recht für Betriebsräte

familyJetzt ist es endlich amtlich. Das, was sich die meisten Arbeitnehmer wünschen, nämlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, lohnt sich auch für den Arbeitgeber.

Das Bundesfamilienministerium hat dazu eine Studie „Renditepotenziale der NEUEN Vereinbarkeit“ in Auftrag gegeben. Fazit war dabei, dass, wenn Unternehmen in familienfreundliche Maßnahmen investieren und ihre Unternehmenskultur darauf ausrichten, für sie Renditen von bis zu 40% möglich sind. Wer hätte das gedacht?

Es ist ständig die Rede davon, dass die ganz jungen Berufseinsteiger viel Wert auf Work-Life-Balance und flexible Arbeitsbedingungen legen. Aber grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich in den letzten Jahren die Erwartungen und Wünsche aller Arbeitnehmer verändert haben.

Da ist z.B. der Mann, der endlich mehr Zeit auch mit seinen Kindern verbringen möchte – und nicht nur am Wochenende oder morgens beim Frühstück für zwei Sätze. Oder die Mutter, die nach der Babypause schnell wieder arbeiten möchte. Eventuell sogar nach einer Teilzeitbeschäftigung zugunsten der Familie, wieder auf einen Vollzeitjob aufstocken will. Und dann ist da noch der Beschäftigte mit einem pflegebedürftigen, engen Angehörigen. Alle möchten Verantwortung übernehmen – sowohl im Beruf als auch in der Familie. Dafür benötigen Sie familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

Viele Arbeitgeber – auch viele Mittelständler – fördern diese Vereinbarkeit bereits. Angebote wie das Homeoffice, Gleitzeit, innerbetriebliche Kindergärten oder auch Zuschüsse für Ferienbetreuungen werden angeboten. Etliche Unternehmen fürchten allerdings auch, dass diese Angebote nur Kosten verursachen und unter dem Strich nichts bringen. Diese Befürchtungen konnte die Studie entkräften. Es wurden die Einsparungen für den Arbeitgeber berechnet, die sich durch die familienfreundlichen Maßnahmen ergaben. Schau her: Diese Unternehmen, die hier bereits aktiv sind, verzeichnen weniger krankheitsbedingte Fehltage, nach einer familienbedingten Auszeit kehren Angestellte schneller in den Beruf zurück und sind motivierter und produktiver. Positiver Nebeneffekt für die Unternehmen: Die Arbeitgeberattraktivität steigt. Die betriebswirtschaftlichen Aspekte sind also deutlich positiv.

Also liebe Arbeitgeber, worauf wartet Ihr noch?

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Kontaktbörse BüroWo verbringen wir täglich die meiste Zeit? Richtig, am Arbeitsplatz zusammen mit unseren Kollegen. Versteht sich fast von selbst, dass auch hier Beziehungen entstehen können, die über das rein kollegiale Verhältnis hinausgehen. Das Betriebsfest oder der Geburtstag des Chefs lässt aus Herrn Schumann aus der Marketingabteilung auch schon mal Jochen werden – das Date für das kommende Wochenende.

Franz Beckenbauer, Brat Pitt, Angelina Joli, Franz Müntefering – diese Liste ließe sich beliebig erweitern – haben es uns vorgemacht. Sie lernten am Arbeitsplatz ihre Partner kennen und lieben. Rund 14% der deutschen Arbeitnehmer haben sich laut einer Forsa Umfrage im Auftrag von Xing schon auf eine feste Beziehung mit einem Kollegen eingelassen.

In der Vergangenheit haben  bereits einige Firmen versucht das zu verbieten: z.B. in den 50er Jahren C&A und vor gut 10 Jahren Wal-Mart. Wal-Mart ist damit in Deutschland vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Dem damaligen Urteil nach verstößt das Verbot gemeinsamer Abendessen unter Kollegen oder des Anbändelns gegen die Menschenwürde und ist daher unwirksam.

Nach wie vor ist aber die Angst auf Arbeitgeberseite groß, dass sich die Liebeleien in der Firma und die leider damit verbundenen Beziehungskrisen negativ im Job auswirken könnten. Solange jedoch die Zusammenarbeit im Betrieb nicht negativ gestört wird, ist das Privatleben der Mitarbeiter für die Unternehmensleitung tabu. Wirkt sich eine Affäre am Arbeitsplatz aber negativ im Betriebsablauf aus, hat der Arbeitgeber das Recht, die Paare räumlich oder auch organisatorisch zu trennen – vorausgesetzt, die neue Tätigkeit entspricht den Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Schwierig wird es auch für alle Seiten, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Wir erinnern uns an Bill Clinton und Monica Lewinsky – Chef und Praktikantin. Bevorzugung, Neid unter Kollegen oder auch „Abstrafung“ bei Beziehungskrisen sind vorprogrammiert. Da führt manchmal kein Weg an einer Versetzung vorbei und viel Fingerspitzengefühl seitens der Personalleitung und des Betriebsrats sind gefragt – auch zum Schutz der Mitarbeiter.

Vergessen wir aber nicht die positiven Effekte einer neuen Freundschaft oder Liebe. Die Laune steigt – ebenso wie das Engagement und das Arbeitstempo. Vielleicht sollten die Unternehmen also Freundschaften fördern, statt sie zu verbieten. Dies war auch Thema einer Studie „Freundschaften am Arbeitsplatz“ der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Beziehung zu den Kollegen ist schließlich ein Riesen-Motivationsfaktor. Und keine Frage, nur motivierte Mitarbeiter erbringen ein überdurchschnittliches Arbeitsergebnis.

Allgemein

streikIhnen allen ist sie ein Begriff: Ver.di, die Gewerkschaft für die Belange der Dienstleistungsangestellten. Ver.di selbst ist jedoch auch Arbeitgeber, von deutschlandweit rund 3.000 Angestellten. Und wie kann es anders sein, auch hier steht nicht alles zum Besten mit der Mitarbeiterzufriedenheit. Die kleine Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) organisierte mit Ver.dis Gesamtbetriebsrat Warnstreiks in einigen Städten. Ca. 1.000 Beschäftigte legten für die Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt sowie Arbeitsplatzgarantie die Arbeit nieder.

Im Frühling hat Ver.di selbst für den Öffentlichen Dienst eine 6 prozentige Erhöhung des Lohns gefordert. Ihren eigenen Mitarbeitern bietet die große Gewerkschaft – man höre und staune – allerdings nur ein Plus von knapp 1% an. Da passt doch irgendetwas nicht. Für die eigenen Angestellten gelten also die ureigenen Forderungen nicht – schwer nachzuvollziehen.

Das haben sich sicherlich die Ver.di Mitarbeiter auch gedacht, die der kleinen GdG beigetreten sind, oft heimlich, weil es bei ihren Vorgesetzten nicht gern gesehen wird. Und bisher verhandelt Ver.di auch nicht mit der GdG. Die Mitgliederzahl sei mit etwa 1.000 zu niedrig, Vertreter der Arbeitnehmerrechte sei der eigene Gesamtbetriebsrat, dieser sei Verhandlungspartner für Entgeltverhandlungen. Laut einer Pressemitteilung von „Die Welt“ habe Ver.di gesagt, sie selbst seien die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten, da diese ja auch im Dienstleistungssektor tätig seien. Schließlich sei es ja auch Quatsch, dass Ver.di Mitarbeiter und gleichzeitig auch -Mitglieder für eine zweite Gewerkschaft Beiträge zahlen sollen.

Also auch bei den Gewerkschaften als Arbeitgeber gibt es noch viel zu tun: starke Arbeitnehmervertretungen sind gefragt. Nicht nur bei Ver.di!

Recht für Betriebsräte

praktikantSie werden gern für das Kaffeekochen oder Kopieren eingesetzt, die Praktikanten. Es gibt schließlich genug Arbeiten, für die die Festangestellten zu teuer sind. Und das ist genau das Stichwort: Die Bezahlung der Praktikanten. Dabei ist diese gesetzlich geregelt. Praktikanten haben seit Januar letzten Jahres Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Grundsätzlich ist das so, aber der Gesetzgeber hat zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört u.a. das freiwillige, bis zu 3-monatige Praktikum während eines Studiums oder das Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen, betrieblichen oder universitären Ausbildung. D.h. viele Praktikanten profitieren gar nicht von der Mindestlohnregelung. Und findige Arbeitgeber versuchen darüber hinaus immer wieder, diese Regelung zu umgehen.

Protest ist für die Praktikanten kaum möglich, sie sind in der Regel froh, überhaupt einen Praktikumsplatz zu bekommen und sehen diesen oft als Einstieg in den Beruf. Durch Aufmüpfigkeit würde man es sich mit dem potentiellen Arbeitgeber verscherzen. Da hält man lieber den Mund und schluckt den zu geringen Lohn bzw. die Arbeit zum Nulltarif und arbeitet auch schon einmal eine Stunde länger.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu eine neue Studie „Faktencheck zum Praktikum und Mindestlohn“ veröffentlicht. Wen wundert‘s: Die Qualität der Praktikumsplätze lässt häufig zu wünschen übrig. Lerninhalte gibt es oft nur auf dem Papier, feste Ansprechpartner fehlen und Arbeitszeiten werden oft nicht eingehalten, einheitliche Regelungen für Krankheit und Urlaub fehlen. Und die Arbeitgeber tricksen hinsichtlich der Umschiffung des Mindestlohns. Da wird schon mal die Praktikumsdauer verkürzt, damit der Mindestlohn gar nicht erst greift.

D.h. von einem sicheren Einstieg vom Praktikum ins Berufsleben kann nicht die Rede sein. Folglich machen sich über 78% aller Praktikanten Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation.
Tatsächlich bieten auch viele Unternehmen seit Anfang 2015 weniger Praktikumsplätze an, mit dem Argument, dass Unternehmen von den Praktikanten nicht nur profitieren, sondern dass diese auch viel Zeit und Geld kosten.

Vielleicht muss der Gesetzgeber doch noch einmal nachbessern und die vielen Ausnahmen zum Mindestlohn für Praktikanten abschaffen? Und einen Mindestlohn für Pflichtpraktika festlegen. Praktikanten müssen ihren Lebensunterhalt schließlich auch finanzieren.

Recht für Betriebsräte

Sex sellsMan mag es eigentlich nicht glauben und Fremdschämen ist jetzt wirklich angesagt: Ein tiefer Ausschnitt scheint bei der Bewerbung zu helfen. Sevag Kertechian von der Sorbonne Universität in Paris hat dies untersucht und ist zu einem aufrüttelnden Ergebnis gekommen. Jobsuchende mit einem tiefen Dekolleté sind im Bewerbungsverfahren 19 Mal erfolgreicher als „hoch geschlossene“ Mitbewerberinnen.

Die Wissenschaftler der Sorbonne ließen innerhalb von drei Jahren zwei Frauen sich 200 Mal mit Foto bewerben: Auf 100 Jobs bei konservativen Arbeitgebern und 100 Jobs in modernen Branchen.

Beide Bewerberinnen sahen sich äußerlich sehr ähnlich, inkl. der Kleidung und hatten auch einen vergleichbaren Lebenslauf. Kertechian ließ beide bei jeweils 100 Bewerbungen ein hochgeschlossenes, schwarzes, schlichtes Kleid tragen und bei den anderen 100 Bewerbungen ein tief dekolletiertes schwarzes Kleid. Das Ergebnis dieser Studie überraschte wohl alle. Die Bewerbungen mit Fotos mit viel Ausschnitt  erzielten bei den konservativen Firmen 62 Einladungen zum Bewerbungsgespräch mehr als die Fotos mit wenig Dekolleté. Bei den moderneren Arbeitgebern waren es sogar 68 Einladungen mehr.

Was leider nicht untersucht wurde, ist die Frage, ob ausschließlich männliche Recruiter die Bewerbungen sichteten. Das wird aber als unwahrscheinlich angenommen, da Personalabteilungen eher von Frauen dominiert werden als von Männern.

Ergebnisse, mit denen wir nicht gerechnet haben!

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