Betriebsrat kann Laptop beanspruchen
Das der Betriebsrat Anspruch auf einen PC mit Internetzugang hat, ist ein alter Hut. Das er unter Umständen aber auch einen Laptop beanspruchen kann, ist auch ein alter Hut, denn der Beschluss stammt aus dem Jahr 2011. Dennoch ist für den ein oder anderen Betriebsrat nicht uninteressant, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch besteht.
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