Ein typisches Problem: Schulungsbudget aufgebraucht – nichts geht mehr?
Neulich im Kundengespräch. Ein Betriebsrat würde gern ein Mitglied zu einer Schulung zum Thema „Künstliche Intelligenz“ entsenden, da das Thema gerade akut wird im Betrieb. Aber das Budget für Schulungen in diesem Jahr sei schon aufgebraucht. Was man denn da jetzt machen könne?
Das hört man leider sehr oft. Es gibt ja so Glaubenssätze, die sich einfach beharrlich festsetzen – aber leider falsch sind. Denn für Betriebsratsschulungen gilt: „Der Anspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG unterliegt nicht der Disposition der Betriebsparteien.“ Übersetzt: Arbeitgeber und Betriebsrat können keine davon abweichende Vereinbarung treffen. Also keine Kosten deckeln mittels Vereinbarung eines starren Budgets.
Oder um im Bild zu bleiben: Topf ja, aber kein Deckel drauf.
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