Schlagwort: <span>Behinderung der Betriebsratsarbeit</span>

Ein typisches Problem: Schulungsbudget aufgebraucht – nichts geht mehr?

Neulich im Kundengespräch. Ein Betriebsrat würde gern ein Mitglied zu einer Schulung zum Thema „Künstliche Intelligenz“ entsenden, da das Thema gerade akut wird im Betrieb. Aber das Budget für Schulungen in diesem Jahr sei schon aufgebraucht. Was man denn da jetzt machen könne?

Das hört man leider sehr oft. Es gibt ja so Glaubenssätze, die sich einfach beharrlich festsetzen – aber leider falsch sind. Denn für Betriebsratsschulungen gilt: „Der Anspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG unterliegt nicht der Disposition der Betriebsparteien.“ Übersetzt: Arbeitgeber und Betriebsrat können keine davon abweichende Vereinbarung treffen. Also keine Kosten deckeln mittels Vereinbarung eines starren Budgets.

Oder um im Bild zu bleiben: Topf ja, aber kein Deckel drauf.

Warum Budgets trotzdem vereinbart werden

Recht für Betriebsräte

Unternehmen profitieren von einem BetriebsratNach wie vor ist es leider Gang und Gäbe, dass Arbeitgeber die Bildung eines Betriebsrats verhindern wollen. Potenzielle Kandidaten werden bedroht und unter Druck gesetzt. Die Liste an Unternehmen, in denen sich die Betriebsratswahl schwierig gestaltet, ist lang.  Und das nach 100 Jahren Betriebsverfassungsgesetz. Traurig!

Dabei ist die Behinderung der BR-Wahl strafbar. Aber das scheint viele nicht abzuschrecken. Laut einer Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, machen Arbeitgeber gegen jede sechste Betriebsratsgründung mobil. Was sie im Vorfeld wohl nicht bedacht haben: Sie schneiden sich damit ins eigene Fleisch. Denn betriebliche Mitbestimmung schadet nicht – im Gegenteil, das Unternehmen profitiert davon.

Recht für Betriebsräte

AgressionOft können Beschäftigte deutscher Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Nicht selten müssen sie mit Schikanen durch den Arbeitgeber rechnen. Insbesondere Neugründungen von Betriebsräten scheinen vielen Unternehmen ein Dorn im Auge zu sein und sie versuchen sie zu vereiteln.

Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, durchgeführt von Dr. Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Sie haben 2015 dazu 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt.

Recht für Betriebsräte