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Videokonferenzen für Betriebsräte Endlich- Der Gesetzgeber erlaubt die Betriebsratssitzung per Skype und Videochat!

Ich gebe zu, liebe Leserinnen und Leser, dass ich Sie mit dieser Überschrift – ohne zu lügen – etwas in die Irre führen wollte. Tatsache ist, dass sich viele Betriebsräte genau das wünschen. Gerade für Gesamt- oder Konzernbetriebsräte hätte eine Sitzung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKU) deutliche Vorteile. Zeitnahe Sitzungen wären jederzeit möglich, lange Anfahrtswege könnten entfallen und die Arbeit auf dem Schreibtisch müsste nicht unendlich lange liegen bleiben. Sogar der Arbeitgeber würde sich über die gesparten Reise- und Personalkosten freuen. Auch technisch gesehen sind Videokonferenzen zwischen verschieden Betriebsstätten oder Betrieben heutzutage kein Problem mehr.

Recht für Betriebsräte