Autor: <span>Paula Schneider</span>

praktikantSie werden gern für das Kaffeekochen oder Kopieren eingesetzt, die Praktikanten. Es gibt schließlich genug Arbeiten, für die die Festangestellten zu teuer sind. Und das ist genau das Stichwort: Die Bezahlung der Praktikanten. Dabei ist diese gesetzlich geregelt. Praktikanten haben seit Januar letzten Jahres Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Grundsätzlich ist das so, aber der Gesetzgeber hat zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört u.a. das freiwillige, bis zu 3-monatige Praktikum während eines Studiums oder das Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen, betrieblichen oder universitären Ausbildung. D.h. viele Praktikanten profitieren gar nicht von der Mindestlohnregelung. Und findige Arbeitgeber versuchen darüber hinaus immer wieder, diese Regelung zu umgehen.

Protest ist für die Praktikanten kaum möglich, sie sind in der Regel froh, überhaupt einen Praktikumsplatz zu bekommen und sehen diesen oft als Einstieg in den Beruf. Durch Aufmüpfigkeit würde man es sich mit dem potentiellen Arbeitgeber verscherzen. Da hält man lieber den Mund und schluckt den zu geringen Lohn bzw. die Arbeit zum Nulltarif und arbeitet auch schon einmal eine Stunde länger.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu eine neue Studie „Faktencheck zum Praktikum und Mindestlohn“ veröffentlicht. Wen wundert‘s: Die Qualität der Praktikumsplätze lässt häufig zu wünschen übrig. Lerninhalte gibt es oft nur auf dem Papier, feste Ansprechpartner fehlen und Arbeitszeiten werden oft nicht eingehalten, einheitliche Regelungen für Krankheit und Urlaub fehlen. Und die Arbeitgeber tricksen hinsichtlich der Umschiffung des Mindestlohns. Da wird schon mal die Praktikumsdauer verkürzt, damit der Mindestlohn gar nicht erst greift.

D.h. von einem sicheren Einstieg vom Praktikum ins Berufsleben kann nicht die Rede sein. Folglich machen sich über 78% aller Praktikanten Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation.
Tatsächlich bieten auch viele Unternehmen seit Anfang 2015 weniger Praktikumsplätze an, mit dem Argument, dass Unternehmen von den Praktikanten nicht nur profitieren, sondern dass diese auch viel Zeit und Geld kosten.

Vielleicht muss der Gesetzgeber doch noch einmal nachbessern und die vielen Ausnahmen zum Mindestlohn für Praktikanten abschaffen? Und einen Mindestlohn für Pflichtpraktika festlegen. Praktikanten müssen ihren Lebensunterhalt schließlich auch finanzieren.

Recht für Betriebsräte

mitbestimmungSeit 40 Jahren gibt es in Deutschland das Mitbestimmungsrecht, das die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten regelt. Die Arbeitnehmer können dadurch die Entscheidungen der Vorstände kontrollieren, prägen und in begrenztem Umfang beeinflussen. Wie denken die Führungskräfte sowie Vorstände und Geschäftsführer heute über das Mitbestimmungsrecht? Der Berufsverband „Die Führungskräfte – DFK“ hat dazu eine Befragung von 1.040 Führungskräften durchgeführt.

Sage und schreibe 93% der Führungskräfte halten die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat für sinnvoll. Unter den Vorständen und Geschäftsführern teilen 78% diese Meinung. Versteht sich fast von selbst, dass der Anteil derer, die denken, dass sich diese Vertretung bewährt hat, geringer ist  – bei den Führungskräfte 84%, bei den Vorständen78%.

Nach dem Mitbestimmungsgesetz muss in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern ein Sitz im Aufsichtsrat mit einem leitenden Angestellten besetzt werden. Das findet auch nach wie vor große Zustimmung in der Chefetage. Die Überlegung, diese Regelung auf kleinere Firmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitern auszuweiten, ist allerdings umstritten. 64% der Führungskräfte befürworten sie, aber nur 38% der Vorstände und Geschäftsführer.

Die Globalisierung könne das deutsche Modell der Mitbestimmung gefährden, darüber sind sich beide Gruppen einig. Es wird vermutet, dass die Mitbestimmungsregelungen innerhalb der Europäischen Union zukünftig vereinheitlicht werden könnten.

Da verwundert es nicht, dass sich mehr als die Hälfte der Befragten für eine Flexibilisierung der Mitbestimmung ausspricht. Die derzeit gesetzlichen Regelungen sollen durch die Möglichkeit ersetzt werden, Mitbestimmung über Vereinbarungslösungen zu gestalten. Sollten diese Vereinbarungen scheitern, wünscht man sich eine gesetzliche Regelung, die anschließend in Kraft tritt.

Ist die Mitbestimmung in Deutschland Standortvorteil oder Nachteil? 52% der Führungskräfte sehen sie als Vorteil und 30% sehen dies neutral. Bei den Vorständen und Geschäftsführern sind von einem Standortvorteil nur 40% überzeugt, 34% sehen es neutral und tatsächlich 25% sehen darin einen Standortnachteil.

Abschließend stellt sich die Frage, wie es zu erklären ist, dass die deutsche Mitbestimmungsregelung grundsätzlich von beiden befragten Gruppen als absolut sinnvoll erachtet wird, sich dies aber nicht in der Beurteilung der Auswirkung auf den Standort Deutschland widerspiegelt. Hat man Angst ausländische Geldgeber abzuschrecken?

Kollektivarbeitsrecht

kranker TeddyAls ich heute morgen das Radio einschaltete lautete die erste Nachricht, dass in Deutschland die Anzahl der Krankschreibungen im 1. Halbjahr auf 4,4 % * gestiegen sei – so viel wie nie zuvor. Sie lag damit 0,3 Prozentpunkte höher als im 1. Halbjahr des Vorjahres. Woran liegt es bloß, dass diese Zahl von Jahr zu Jahr zu steigen scheint?

An erster Stelle der Erkrankungen stehen, mit einem Anteil von 22%, Rückenleiden und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen. Hier stieg die Anzahl der Fehltage sogar um erschreckende 13%.  Mit 17 % Anteil folgen Erkrankungen des Atmungssystems. Der Anteil der psychischen Erkrankungen erhöhte sich auf 16% und die Krankheitsdauer ist hier besonders lang: Im Durchschnitt 35 Tage – also länger die der Beschäftigten mit Krebserkrankungen. Diese liegt bei 32 Tagen.
Erstaunlicherweise sind Frauen von Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen fast doppelt so häufig betroffen wie Männer.

Der aktuellen Analyse zufolge wurde mehr als jeder Dritte mindestens einmal krankgeschrieben. Eine Erkrankung dauerte im Schnitt 12,3 Tage, das sind 0,6 Tage mehr als im Vorjahreszeitraum.

Unterscheidet man zwischen Bundesländern, sind Berufstätige im Osten (5,5%) häufiger und länger krank als die Kollegen im Westen (4,2%).

Sind diese Zahlen dadurch zu erklären, dass die körperlichen und  psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen? Es heißt doch immer, dass in den Unternehmen das Bewusstsein für einen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz steigt. Das spiegelt sich leider nicht in den Zahlen wieder – im Gegenteil! Bei der Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsplatzes scheint noch viel Luft nach oben zu sein.

*Laut einer aktuellen Analyse der DAK Gesundheit

Gesundheit

mindestlohnAnfang 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt und die Stimmen der Zweifler, die Arbeitsplatzverluste fürchteten, waren laut. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg (IAB)* zufolge sind mit 60.000 verloren gegangenen Stellen die Anzahl Entlassungen niedriger als befürchtet. Allein Sachsen kann sogar seit Einführung des Mindestlohns einen Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 66.000 verzeichnen. Besonders das Gastgewerbe (plus 15%) und das Sozial- und Gesundheitswesen (plus 12%) haben aufgestockt.

In Sachsen hat der Mindestlohn die größten Auswirkungen. Viele Jahre war das Lohnniveau dort sehr niedrig, was u.a. auf eine Wirtschaftspolitik zurückzuführen war, die Firmen damit anlocken wollte. Rund ein Drittel aller sächsischen Betriebe beschäftigte vor 2015 Mitarbeiter, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn bekamen. In allen anderen Bundesländern war der Anteil deutlich geringer.
Allerdings hat fast die Hälfte aller sächsischen Betriebe seit Januar 2015 die Stundenlöhne auf das Mindestniveau angehoben – auch deutlich mehr als andere ostdeutsche Bundesländer. Insgesamt haben allein in Sachsen mehr als 300.000 Arbeitnehmer von der gesetzlichen Regelung profitiert.

Der Studie nach haben 14% der sächsischen Unternehmer die Arbeitszeiten reduziert bzw. die Aufgaben verdichtet. In anderen ostdeutschen Bundesländern liegt der Prozentsatz deutlich höher. Und natürlich hat sich auch die Geschäftspolitik durch die Einführung des Mindestlohns verändert. Teilweise wurden die Verkaufspreise erhöht, Investitionen wurden erst einmal zurückgestellt und Aufgaben ausgelagert.

Die Arbeitgeber teilen also die Freude über den Mindestlohn nicht. Nach wie vor warnen sie davor, dass die Arbeitskosten hierzulande im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu stark gestiegen sind.

*Die Studie wurde vom sächsischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben. 1.200 sächsische Unternehmer wurden befragt.

Allgemein

wheelchair-1230101_640Gegen das beschlossene Bundesteilhabegesetz wird von verschiedenen Seiten Protest erhoben: So fordert der Sozialverband Deutschland e.V. unter anderem mehr Mitbestimmung und ein klares „Nein“ zu Leistungskürzungen. Die Wünsche und Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen müssten gestärkt werden. Einkommen und Vermögen dürften nicht länger herangezogen werden, wenn die Betroffenen Leistungen zur Eingliederungshilfe beziehen. Soweit die Forderungen!

Welche Struktur hat das SGB IX denn eigentlich künftig?

  • In Teil 1 ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst. Dieses allgemeine Recht wird durch zum Teil abweichungsfest ausgestaltete Regelungen, im Sinne von Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes,

innerhalb des SGB IX gestärkt.

Dieser Teil  wird durch weitere 12 Paragrafen ergänzt, unter anderem durch mehr Regelungen zur Prävention. Hier wird Kritik laut, weil einige Vorschriften das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung weiter einschränken.

  • In Teil 2 wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe, als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Das SGB IX wird insoweit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Leider werden hier teilweise Leistungsverschlechterungen gesehen und bemängelt.
  • In Teil 3 steht künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht, das derzeit im SGB IX, Teil 2 geregelt ist. Damit scheinen sich die Verbände einigermaßen arrangieren zu können. Gerade aber für die SBV fehlt nach wie vor eine Regelung über Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei Verstößen gegen Ihre Beteiligungsrechte.

Das Gesetz wird stufenweise eingeführt in 2017, 2018 und 2020. Die Änderungen, die die Schwerbehindertenvertretung betreffen, werden aber bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten.

Was insbesondere Betroffene bemängeln, erfahren Sie hier

Recht für Betriebsräte