Die Geburtenraten sinken, die Bevölkerung wird immer älter, die Lebensarbeitszeit verlängert sich und der Ruf nach stabilen Renten wird immer lauter. Dadurch werden sich zwangsläufig die Ausgaben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen. Was dazu führen wird, dass die Sozialbeiträge in den nächsten Jahren erheblich stärker steigen werden, als derzeit angenommen. Das könne laut einer Prognos-Studie bis zum Jahr 2.040 ca. 600.000 Jobs kosten.
Betriebsrat 2024 Beiträgen
Ihnen ist der Begriff LSBT-Beschäftigte noch nie über den Weg gelaufen? Diese Abkürzung steht für lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche (Trans*) Beschäftigte.
Leider haben diese hierzulande immer noch einen schweren Stand – und das in unserer so offen geglaubten Gesellschaft. Das Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) und die Hochschule Fresenius haben nach 2007 erstmalig wieder die Situation dieser Beschäftigten in den Blick genommen. An der Befragung „Out im Office“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, haben 2.884 LSBT-Beschäftigte teilgenommen. Erstmalig wurde die Zielgruppe in diesem Jahr um die bisexuellen und transgeschlechtlichen Arbeitnehmer erweitert.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einer aktuellen Umfrage unter ca. 11.000 Unternehmen die gegenwärtige Ausbildungssituation untersucht. „Uns geht der Nachwuchs aus“ sagt deren Präsident Eric Schweitzer. Ein Drittel der Betriebe finde keine Auszubildenden mehr. „Heute können doppelt so viele Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen wie vor zehn Jahren“ und fast jeder zehnte Betrieb habe noch nicht einmal eine einzige Bewerbung erhalten. Das sei eine gefährliche Entwicklung für die gesamte Gesellschaft.
Endlich- Der Gesetzgeber erlaubt die Betriebsratssitzung per Skype und Videochat!
Ich gebe zu, liebe Leserinnen und Leser, dass ich Sie mit dieser Überschrift – ohne zu lügen – etwas in die Irre führen wollte. Tatsache ist, dass sich viele Betriebsräte genau das wünschen. Gerade für Gesamt- oder Konzernbetriebsräte hätte eine Sitzung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKU) deutliche Vorteile. Zeitnahe Sitzungen wären jederzeit möglich, lange Anfahrtswege könnten entfallen und die Arbeit auf dem Schreibtisch müsste nicht unendlich lange liegen bleiben. Sogar der Arbeitgeber würde sich über die gesparten Reise- und Personalkosten freuen. Auch technisch gesehen sind Videokonferenzen zwischen verschieden Betriebsstätten oder Betrieben heutzutage kein Problem mehr.
Das Tarifeinheitsgesetz regelt, was passiert, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten. Konkret legt es fest, dass im Falle einer Kollision unterschiedlicher Verträge, der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung findet. Besonders kleinere Gewerkschaften sahen sich durch diese Gesetzesregelung benachteiligt und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Unser Rentensystem scheint nicht mehr zeitgemäß und für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Personen mit unterbrochenen Erwerbslebensläufen und mit geringem Einkommen nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Das Risiko der Altersarmut wird weiter steigen. Davon sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose am stärksten betroffen.
Mehr und mehr Frauen nehmen nach der Geburt des Kindes die Elternzeit in Anspruch und kehren anschließend deutlich eher an den Arbeitsplatz zurück, als es früher der Fall war. Das belegen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).
Das gilt allerdings nicht für das erste Lebensjahr des Kindes. 2014 gingen nur 8,5% der Mütter mit unter einjährigen Kindern arbeiten. 2006, ein Jahr vor Einführung des Elterngeldes, waren es noch 22,5%. Die berufliche Aktivität der Mütter im zweiten Lebensjahr des Nachwuchses ist hingegen gestiegen, von 35% auf 43%. Die Tendenz setzt sich auch im dritten Lebensjahr fort. Eines der Ziele des Elterngeldes, im ersten Jahr einen Schonraum für junge Familien zu schaffen, sei also erreicht worden.
Sie als Betriebsrat wissen, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist. Aber bekommen Ihre Kollegen außerhalb des Betriebsrats das auch mit? Wissen sie wirklich, was Sie in Ihrer Amtsperiode bereits alles erreicht haben? Vielleicht sollten Sie das einfach häufiger kommunizieren, insbesondere jetzt, zum Endspurt Ihrer Amtsperiode.
Viele Studien haben z.B. nachgewiesen, dass die Mitarbeiterfluktuation in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung geringer ist. Hilfreich für Ihre Öffentlichkeitsarbeit dürfte sicherlich die Untersuchung von Christian Grund und Johannes Martin von der RWTH Aachen sein. Beide haben analysiert, welche Rolle Betriebsräte bei Kündigungen spielen.
Finnland hat es Anfang diesen Jahres versuchsweise für zwei Jahre eingesetzt: das bedingungslose Grundeinkommen. In einem Pilotprojekt wurden 2.000 arbeitslose Finnen ausgewählt, die monatlich 560,00 Euro ausbezahlt bekommen, anstelle des Arbeitslosengeldes. Sie müssen den Betrag nicht versteuern und dürfen nebenbei auch arbeiten, ohne dass sich das Grundeinkommen reduziert.
Ein Kommentar