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Digitalformate für Betriebsräte, flexiblere Arbeitszeiten und neue Steueranreize für Mehrarbeit im Überblick

Gestern (09.04.2025) präsentierten Union und SPD den Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten werden die Ziele für die 21. Legislaturperiode festgeschrieben. Auch im Arbeitsrecht stehen einige spannende Änderungen bevor: digitale Betriebsratswahlen, Mindestlohn, Arbeitszeitflexibilisierung und mehr. Wir fassen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen kompakt zusammen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftige. Eine Regelung, nach der Teilzeitbeschäftigte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn Sie die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, falls nicht ausnahmsweise sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dies hat das BAG hat mit seiner ganz aktuellen Entscheidung vom 05.12.2024 klargestellt (Az. 8 AZR 370/20).

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht