Kategorie: <span>Recht für Betriebsräte</span>

Leidet die psychische Gesundheit im Homeoffice?Die Arbeit im Homeoffice hat coronabedingt stark zugenommen und viele Unternehmen überlegen, das Angebot auch anschließend fortzusetzen.

Aber wie geht es deutschen Arbeitnehmern damit? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat anlässlich der Europäischen Arbeitsforschungstagung „Beyond Work 2020“ eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben. Die Fragestellung lautete: „Glauben Sie, dass die psychische Gesundheit unter häufiger Arbeit von zuhause leidet?“

Recht für Betriebsräte

Sie wünschen sich mehr Mitbestimmung bei der Personaldecke?Fragt man Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen, bekommt man immer wieder zu hören, dass sich die Arbeit zunehmend verdichte. Immer neue Aufgaben kommen hinzu. Und die Aufgabenbereiche werden deutlich komplexer. Auch der Zeitdruck wächst. So hat der ein oder andere das Gefühl, sich permanent vierteilen zu müssen.

Natürlich bleibt das nicht ohne Auswirkung auf das Wohlbefinden. Gesundheitliche Beschwerden sind oftmals die Folge.

Recht für Betriebsräte

Betriebliche Mitbestimmung - stabile Konstante in deutschen Unternehmen?In zahlreichen deutschen Unternehmen werden die Arbeitsbeziehungen durch Mitbestimmung geregelt, sei es auf tarifvertraglicher und/oder auf betrieblicher Ebene durch Arbeitnehmervertreter. Beide sind zwar funktional klar getrennt, beeinflussen sich im betrieblichen Alltag jedoch wechselseitig. Muss doch der Betriebsrat u. a. auch die geltenden Tarifverträge im Unternehmen umsetzen und überwachen.

War in den letzten Jahren der Anteil der mitbestimmten Firmen deutlich rückläufig, waren jedoch im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr erstmalig leichte Zuwächse zu erkennen. Bedeutet das, dass der Abwärtstrend endlich gestoppt ist?

Recht für Betriebsräte

Teamarbeit in deutschen UnternehmenNach wie vor ist Teamarbeit in deutschen Unternehmen nicht mehr wegzudenken und tatsächlich sehr beliebt. Auch im Rahmen von Digitalisierung und New Work hat sie sich nicht wirklich verändert. Noch immer sind dabei klassische Fähigkeiten gefragt – innovatives Denken nur am Rande.

In einer Studie von Stepstone „Erfolgsgeheimnis Team“ wurden rund 14.000 Fach- und Führungskräfte sowie 2.000 Recruiter und Personalmanager befragt. Es wurde untersucht, wie Teamarbeit in Deutschland heute abläuft. Stolze 95 % aller Befragten arbeiten gerne in einem Team. Dieses bestehe im Schnitt aus 11 Mitgliedern. 90 % der Jobsuchenden legen Wert darauf, dass die Unternehmenskultur des potenziellen Arbeitgebers zu ihnen passe. Die Teamarbeit sei dabei der wichtigste Aspekt.

Recht für Betriebsräte

Überstunden - und das ohne BezahlungNa klar, fast jeder macht mal Überstunden, wenn einfach viel zu tun ist oder eine Aufgabe noch fertiggestellt werden muss. Manche Mitarbeiter leisten diese freiwillig, anderen sind ihre festen Arbeitszeiten sehr wichtig und sie lehnen jede Form von Überstunden ab. Wenn schon kein Weg daran vorbeiführt, bzw. die Mehrarbeit angeordnet wird, dann aber bitte auch mit Bezahlung oder einem entsprechenden Freizeitausgleich.

Das scheint aber nicht die Regel zu sein in deutschen Unternehmen.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Altersgemischte Teams und betriebliche InnovationsfähigkeitHängt das zusammen?

Fast täglich berichten die Medien darüber: Die Bevölkerung altert, was ganz unterschiedliche Gründe hat. Der Fachkräftemangel und die abgestufte Einführung der Rente mit 67 führen dazu, dass das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Altersheterogenität in den Belegschaften zunimmt. Die Unternehmen sind daher gefordert, für eine produktive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Generationen zu sorgen. Hat das Einfluss auf den Teamerfolg hinsichtlich Produkt- und Verfahrensinnovationen?

Recht für Betriebsräte

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so naheDeutsche Fachkräfte scheinen ihrer Heimat sehr verbunden zu sein. Für die meisten Fachkräfte mit Berufsausbildung sei es extrem wichtig, dass ihr Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnortes liege. Das fand meinestadt.de durch eine Befragung von ca. 2.000 Personen im Alter von 25 bis 65 Jahren heraus.

Der Studie nach suchen die Beschäftigten meist regional nach Jobs. Gut 87 % zögen nur Stellenangebote im Umkreis von unter 50 Kilometern in Betracht. Zwei Drittel filtern sogar nach einem Radius innerhalb von 30 Kilometern. Dabei würden bevorzugt Online-Jobbörsen genutzt. Aber auch in Job-Apps, Suchmaschinen und den guten alten Stellenanzeigen in Tageszeitungen werde gesucht.

Recht für Betriebsräte

Digitaler Wandel: überschätzen wir uns?Die Unternehmen sind gefordert in den nächsten Jahren. Change in verschiedenen Bereichen: der demografische Wandel und die neuen Technologien stellen sie vor große Herausforderungen. In den nächsten fünf Jahren werden dem europäischen Arbeitsmarkt drei Millionen Arbeitskräfte fehlen. Und durch die permanente technische Weiterentwicklung verlängert sich die Ausbildungszeit der Beschäftigten. Gleichzeitig ändert sich die Beschäftigtenstruktur. Mehr Menschen erreichen das Renteneintrittsalter, als neue Arbeitskräfte nachkommen. D.h. der Ruhestand verschiebt sich häufig nach hinten. Beide Entwicklungen können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Situation vieler Beschäftigter auswirken.

Recht für Betriebsräte

Oder „Zählen“ Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten für Massenentlassungen gemäß § 17 Abs. 1 KSchG?

Diese Frage bleibt laut Pressemitteilung des BAG vom 12.06.2018 höchstrichterlich bis auf Weiteres unbeantwortet.

 § 17 Abs. 1 KSchG lautet:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er

  1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer,
  2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
  3. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer

innerhalb von 30 Kalendertagen entläßt. Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlaßt werden.“

Dafür, Leiharbeitnehmer bei den hier genannten Schwellenwerten („mehr als 20/mindestens 60/mindestens 500“ Arbeitnehmern“) nicht mitzuzählen (so LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 08.09.2016, 11 Sa 705/15), spricht, dass § 17 Abs. 1 KSchG auch dazu dient die Agentur für Arbeit bezüglich anstehender Fälle von Arbeitslosigkeit „vorzuwarnen“. Da Leiharbeitnehmer beim Leiharbeitgeber angestellt sind, werden sie durch eine „Entlassungswelle“ beim Entleiher nicht arbeitslos und sollten daher wohl für die entsprechende Einbeziehung der Agentur für Arbeit im Rahmen des § 17 Abs.1 KSchG auch nicht „hinderlich“ sein. Das könnte bei ihrem „Mitzählen“ bei den Schwellenwerten jedoch der Fall sein.

Bei der Beantwortung dieser Rechtsfrage ist allerdings auch EU-Recht zu beachten. Insofern wäre eine Antwort  durch den EuGH interessant und war bereits in die Wege geleitet: Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte mit Beschluss vom 16. November 2017 (2 AZR 90/17 (A)) das Revisionsverfahren zur o. g. LAG-Entscheidung ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt. Die Beklagte hat allerdings nunmehr – mit Zustimmung der Klägerin – die Revision zurückgenommen. Damit wurde das Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht beendet und auch eine Entscheidung des EuGH (Aktenzeichen C-57/18) bleibt aus.

Details zum konkreten Fall finden Sie hier.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

„Wir brauchen unbedingt einen Betriebsrat. Hier geht es sonst drunter und drüber!“ oder „Es kann so nicht länger angehen, keiner hilft uns!“ – so oder ähnlich ertönen die Stimmen immer häufiger unter den Mitarbeitern.

Aber warum eigentlich keinen Betriebsrat wählen?

Immerhin haben empirische Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung (https://www.boeckler.de/1359_1370.htm) gezeigt, dass mitbestimmte Betriebe oft produktiver, innovativer und familienfreundlicher sind.

„Dann lasst uns doch endlich die Initiative ergreifen und einen Betriebsrat wählen, das kann doch nicht so schwer sein!“

Dies mag man annehmen. Tatsächlich gibt es aber sowohl rechtliche, also auch tatsächliche Hürden, die die Belegschaft „erklimmen“ muss.

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