Betriebsrat 2024 Beiträgen

Online-Lexikon zum Arbeitsmarkt23,4 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung sind Menschen mit Migrationshintergrund. Diese sind aus vielerlei Gründen doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie deutsche Arbeitnehmer. Leider werden ausländische berufliche Bildungsabschlüsse und Qualifikationen in Deutschland häufig nicht anerkannt. Andererseits werden händeringend Fachkräfte gesucht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ) arbeitet seit 2005 daran, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Diskriminierungen sollen abgebaut, der Blick für die Potenziale der Migranten geschärft und ihre interkulturelle Kompetenz aufgebaut und verankert werden. Dieses Netzwerk wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Europäischen Sozialfond gefördert.

Individualarbeitsrecht

Wahlvorstand§ 20 II BetrVG verbietet die Wahlbeeinflussung, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein striktes Neutralitätsgebot im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen gibt es nicht. Auch nicht für den Arbeitgeber, so entschied es das BAG mit Urteil vom 25.20.2017.

Was war passiert?

Antragsteller waren wahlberechtigte Arbeitnehmer eines Betriebs, darunter die ehemalige Betriebsratsvorsitzende. Antragsgegner – oh Wunder, die Arbeitgeberin und der neugewählte Betriebsrat.

Die Beteiligten stritten über die Wirksamkeit der Betriebsratswahl.

Allgemein

Der Spagat zwischen Familie und BerufSie haben eine Familie mit zwei Kindern und Sie und Ihr Mann arbeiten beide Vollzeit. Das stellt Sie vor viele Herausforderungen. Der ganze Tagesablauf will perfekt organisiert und strukturiert sein und wehe, etwas Unvorhergesehenes passiert und wirft den kompletten Zeitplan über den Haufen. Dann können plötzlich Beruf und Familie nicht mehr unter einen Hut gebracht werden und Sie beginnen zu rotieren.

Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) gehen 44 % aller Unternehmen davon aus, dass ihr Betrieb familienfreundlich sei. Das wird allerdings nur von 24 % der Beschäftigten selbst bestätigt. Wie familienfreundlich Ihr Unternehmen wirklich ist, erfahren Sie, wenn Sie den Online-Test auf der Seite „Erfolgsfaktor Familie“ des BMFSFJ machen.

Allgemein

Die Spannbreite der durchschnittlichen Jahresgehälter10 Millionen Euro Jahresgehalt? Womit ist das gerechtfertigt? Das fragen sich zahlreiche Arbeitnehmer, wenn sie auf die Jahreseinkommen der Vorstände großer Dax-Unternehmen blicken. Und wenn diese Manager dann entlassen werden, weil sie z. B. in unsaubere Geschäfte verwickelt waren, bekommen sie häufig noch eine lebenslängliche Rente. Nicht mehr nachvollziehbar für den Otto-Normal-Verbraucher, der es gerade mal so schafft, finanziell über die Runden zu kommen.
2017 bekamen deutsche Vorstände 71-mal so viel Gehalt wie ein durchschnittlicher Beschäftigter. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung „Manager to Worker Pay Ratio 2017“ ist der Abstand zwischen der Vergütung von Topmanagern und ihren Mitarbeitern in den letzten Jahren deutlich gewachsen: von 2005 bis 2017 um etwa 70 %. Die Schere geht immer weiter auseinander.

Allgemein

Glücklich in DeutschlandSie wohnen in Hamburg oder Berlin? Herzlichen Glückwunsch, dann gehören Sie zu den glücklichsten Beschäftigten Deutschlands.

Das hat die Bewertungsplattform Kununu im Happiness-Index ermittelt. Hierzu haben sie fast 150.000 deutscher Bewertungen des letzten Jahres ausgewertet. Die wichtigsten Zufriedenheitsfaktoren am Arbeitsplatz sind: Kollegenzusammenhalt, Vorgesetztenverhalten, interessante Aufgaben und Arbeitsatmosphäre. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass deutsche Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahr zufriedener geworden sind, die Westdeutschen mehr als die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern. Dennoch wird die Differenz zwischen Ost und West diesbezüglich kleiner.

Allgemein

Wie wichtig ist den Arbeitnehmern ein schöner Arbeitsplatz?Spricht man über die Startup-Kultur, verbindet man damit häufig ansprechendes Bürodesign, Coworking Spaces und zahlreiche Benefits für die Mitarbeiter.
Ist es aber wirklich auch so, dass ein schöner Arbeitsplatz den Beschäftigten wichtig ist oder ist dies eher ein „Nice-to-have“, aber nicht entscheidend für die Wahl des Arbeitsplatzes. Das hat eine Umfrage des Coworking-Anbieters Mindspace in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen OnePoll untersucht – 1.000 deutsche Arbeitnehmer wurden dazu befragt.

Tatsächlich gaben 14% der Befragten an, schon einmal einen Job abgelehnt zu haben, weil ihnen die Bürogestaltung nicht gefiel. 6,3 % nahmen dies zum Anlass, deshalb eine Stelle zu kündigen. Betrachtet man die Altersstruktur sieht man, dass jüngeren Arbeitnehmern dies viel wichtiger zu sein scheint als älteren.

Allgemein

Oder „Zählen“ Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten für Massenentlassungen gemäß § 17 Abs. 1 KSchG?

Diese Frage bleibt laut Pressemitteilung des BAG vom 12.06.2018 höchstrichterlich bis auf Weiteres unbeantwortet.

 § 17 Abs. 1 KSchG lautet:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er

  1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer,
  2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
  3. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer

innerhalb von 30 Kalendertagen entläßt. Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlaßt werden.“

Dafür, Leiharbeitnehmer bei den hier genannten Schwellenwerten („mehr als 20/mindestens 60/mindestens 500“ Arbeitnehmern“) nicht mitzuzählen (so LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 08.09.2016, 11 Sa 705/15), spricht, dass § 17 Abs. 1 KSchG auch dazu dient die Agentur für Arbeit bezüglich anstehender Fälle von Arbeitslosigkeit „vorzuwarnen“. Da Leiharbeitnehmer beim Leiharbeitgeber angestellt sind, werden sie durch eine „Entlassungswelle“ beim Entleiher nicht arbeitslos und sollten daher wohl für die entsprechende Einbeziehung der Agentur für Arbeit im Rahmen des § 17 Abs.1 KSchG auch nicht „hinderlich“ sein. Das könnte bei ihrem „Mitzählen“ bei den Schwellenwerten jedoch der Fall sein.

Bei der Beantwortung dieser Rechtsfrage ist allerdings auch EU-Recht zu beachten. Insofern wäre eine Antwort  durch den EuGH interessant und war bereits in die Wege geleitet: Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte mit Beschluss vom 16. November 2017 (2 AZR 90/17 (A)) das Revisionsverfahren zur o. g. LAG-Entscheidung ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt. Die Beklagte hat allerdings nunmehr – mit Zustimmung der Klägerin – die Revision zurückgenommen. Damit wurde das Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht beendet und auch eine Entscheidung des EuGH (Aktenzeichen C-57/18) bleibt aus.

Details zum konkreten Fall finden Sie hier.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Gehaltserhöhung - super! Oder lehne ich sie besser ab?Sie haben eine Gehaltserhöhung ausgehandelt oder Ihr Chef bietet Ihnen ein Lohnplus an? Das ist nicht immer ein Grund zur Freude, denn oft bleibt vom Brutto-Lohn, der sich erst einmal toll anhört, netto nicht viel übrig. Das kann mit der „kalten Progression“ zusammenhängen. Darunter versteht man das Zusammenspiel von Steuer- und Abgabenlast sowie wegfallenden Sozialleistungen. Unterschiedliche Einkommen werden dabei unterschiedlich stark belastet – schlimmstenfalls kann dann die Gehaltserhöhung sogar Mehrkosten verursachen.

Leider ist es oftmals so, dass sich Gehaltserhöhungen im Niedriglohnsektor besonders wenig lohnen. Ursache dafür ist der Grenzsteuersatz, der bei niedrigen Einkommen besonders steil ansteigt. Sehr schade, denn gerade bei Geringverdienern kann jeder Euro zusätzlich existenzsichernd sein.

Individualarbeitsrecht

„Wir brauchen unbedingt einen Betriebsrat. Hier geht es sonst drunter und drüber!“ oder „Es kann so nicht länger angehen, keiner hilft uns!“ – so oder ähnlich ertönen die Stimmen immer häufiger unter den Mitarbeitern.

Aber warum eigentlich keinen Betriebsrat wählen?

Immerhin haben empirische Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung (https://www.boeckler.de/1359_1370.htm) gezeigt, dass mitbestimmte Betriebe oft produktiver, innovativer und familienfreundlicher sind.

„Dann lasst uns doch endlich die Initiative ergreifen und einen Betriebsrat wählen, das kann doch nicht so schwer sein!“

Dies mag man annehmen. Tatsächlich gibt es aber sowohl rechtliche, also auch tatsächliche Hürden, die die Belegschaft „erklimmen“ muss.

Recht für Betriebsräte

Arbeit 4.0 in deutschen UnternehmenWie sind deutsche Unternehmen für die Digitalisierung und den demografischen Wandel gerüstet? Das untersuchte das WSI, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Umfrage von ca. 2.000 Betriebsräten im Jahr 2016.

Das Ergebnis enttäuscht leider: In rund 70 % der Großbetriebe wird großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterbildung bemängelt. Das könne die Gesundheit und Zukunftschancen der Beschäftigten gefährden. In erster Linie fehle es an ausreichend Personal und flexiblen Arbeitszeitmodellen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Auch der Gesundheitsschutz lasse zu wünschen übrig, 76 % führen die gesetzlichen Gefährdungsabschätzungen nicht vorschriftsmäßig durch.

Gesundheit Recht für Betriebsräte