Der Arbeitsmarkt sieht für Stellensuchende derzeit positiv aus. Häufig können Bewerber*innen aus einem großen Angebot aussuchen. Arbeitgeber scheinen das oft anders zu sehen und behandeln Bewerbende wie Bittsteller. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Online-Umfrage von Softgarden. Darin wurden 3.575 Stellensuchende befragt.
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Vielleicht denken Sie jetzt, „das habe ich doch immer gesagt“: Es lohnt sich für Unternehmen in die Mitarbeiter zu investieren – sie sind dadurch wirtschaftlich erfolgreicher. Das ist das Ergebnis der aktuellen Mc Kinsey Studie „Performance through People“.
Die Teuerungsrate geht zwar langsam zurück, nach wie vor steigen allerdings die Preise in Deutschland. Bedauerlicherweise leiden einkommensschwache Personen oder Familien darunter am meisten. Wohlhabende Haushalte haben eine deutlich geringere Teuerungsrate als ärmere. Das ist das Ergebnis des aktuellen Inflationsmonitors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK).
Was glauben Sie, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland bestellt ist? Erleben Sie in unserer Gesellschaft oder auch am Arbeitsplatz Sexismus oder andere Diskriminierungen? Oder gehören Sie zu denjenigen die behaupten, mittlerweile sei in Deutschland so viel passiert in puncto Geschlechtergerechtigkeit und man müsse die „armen Männer“ endlich mal in Ruhe lassen?
Die Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. In den Vorständen der DAX-Unternehmen trifft man zu 85 % auf Männer. Unbezahlte Sorgearbeit für die Familie, Haushalt und pflegebedürftige Angehörige wird hauptsächlich von Frauen geleistet. Männern wird in unserer Gesellschaft also nach wie vor die Lohnarbeit zugewiesen. Auch in der Politik, wo festgelegt werden, sind die Männer in deutlicher Mehrzahl. Unbestritten ist, dass sich in den letzten Jahren in puncto Gleichstellung einiges bewegt hat, aber nach wie vor ist noch vieles zu tun.
„Wozu braucht man überhaupt eine Betriebsversammlung? Wir können doch Rundmails schreiben oder einen Eintrag im Intranet veröffentlichen!“
Achtung! Hier droht ein Amtsenthebungsverfahren!
Denn der Betriebsrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine ordentliche Betriebsversammlung einzuberufen (§43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Beruft der Betriebsrat zu wenige Betriebsversammlungen im Jahr ein, verletzt er seine Pflichten gemäß §23 Abs. 1 BetrVG in grober Weise. Im schlimmsten Fall kann das sogar in einem Amtsenthebungsverfahren enden.
„Der Gesetzgeber dachte bestimmt, Betriebsräte trinken sowieso nur Kaffee, da überlegen wir uns mal eine kleine Beschäftigungstherapie.“
Natürlich kosten auch die Vorbereitungen einer Betriebsversammlung Zeit. Aber der Gesetzgeber hatte einen triftigen Grund für diese Regelung. Er möchte der ganzen Belegschaft die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzutragen. Auch der Betriebsrat soll darlegen können, was er in den vergangenen Monaten vorangebracht hat.
Mit den richtigen Tipps und ein bisschen Erfahrung werden Sie zudem in den Vorbereitungen Ihrer Betriebsversammlung stetig routinierter und effektiver.
Einige wertvolle Hinweise finden Sie in diesem Video.
Die wirtschaftliche Lage in Europa ist angespannt. Nach Corona kam der Krieg in der Ukraine, der eine enorme Inflationsrate (9,1 % im EU-Raum) und Energieverknappung zur Folge hat. Alleine für Lebensmittel sind die Preise in Deutschland in nur einem Jahr (06/21 – 06/22) um 12,7 % gestiegen. Kein Wunder, dass europäische Beschäftigte sich sorgen.
Culture Amp hat 3.000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden befragt, was derzeit ihre größten Sorgen hinsichtlich der Arbeit sind.
Wie hat sich die Betriebsratsarbeit in der Coronazeit entwickelt? Welche Themen sind in den Vordergrund gerückt oder neu hinzugekommen? Hat die Arbeitsbelastung für Betriebsrät*innen zugenommen? Wie hat sich in dieser Krisenzeit das Verhältnis zur Belegschaft und zum Management verändert?
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat im Jahr 2021 Betriebs- und Personalrätebefragungen bei rund 3900 Betrieben und Dienststellen durchgeführt. Die WSI-Forscher, Martin Behrens und Wolfram Brehmer haben die Daten ausgewertet und ihre neue Studie zur „Betriebs- und Personalratsarbeit in Zeiten der Covid-Pandemie“ im Mai 2022 veröffentlicht.
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sehr kritisch, was die Überwachung ihrer Arbeit angeht. Sie sehen darin mangelndes Vertrauen seitens der Unternehmensleitung.
Eine aktuelle Studie des Unternehmens Capterra hat im Februar diesen Jahres 700 Arbeitnehmer*innen dazu befragt.
Der Deutsche Diversity-Tag wird am 31. Mai 2022 zum zehnten Mal von dem Diversity-Netzwerk Charta der Vielfalt e.V. ausgerichtet. Unter dem Motto „Let’s celebrate Diversity“ werden mit zahlreichen kreativen Aktionen der Mitglieder sowie vieler Betriebe und Organisationen die Vielfalt in der Arbeitswelt und unsere offene Gesellschaft präsentiert. Je mehr Institutionen und Unternehmen teilnehmen, desto größer wird die mediale Aufmerksamkeit sein, wodurch wiederum die Vielfalt in der Arbeitswelt gestärkt wird. Auch Ihr Betrieb ist eingeladen, mit einer eigenen Aktion dabei zu sein.
Auf der Website des Charta der Vielfalt e.V. erhalten Sie umfassende Hintergrundinformationen zum Deutschen Diversity-Tag. Es wird aufgezeigt, welche Vorteile eine Teilnahme für Ihr Unternehmen hat und Aktionsempfehlungen gegeben. Der Verein unterstützt Sie zudem mit umfassendem Veranstaltungsmaterial bei Ihrer Aktion. Alle Informationen zum Deutschen Diversity-Tag 2022 finden Sie hier.
Die Arbeitswelt hat eine zentrale Bedeutung und Vorbildfunktion bei der Bekämpfung von ausgrenzenden Ideologien, wie Rassismus, Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien. Beschäftigte treffen im Betrieb Menschen anderer Herkunft und tragen, zusammen mit dem Unternehmen, die Verantwortung dafür, gleichberechtigt und kollegial zusammenzuarbeiten. Der Arbeitsplatz ist ein entscheidender Ort gelebter Demokratie und wechselseitigen Respekts untereinander.
Das Programm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zielt darauf, die Demokratie und Wertekultur in Betrieben zu stärken und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu verhindern.
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