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Elterngeld: Ziel erreicht?Mehr und mehr Frauen nehmen nach der Geburt des Kindes die Elternzeit in Anspruch und kehren anschließend deutlich eher an den Arbeitsplatz zurück, als es früher der Fall war. Das belegen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

Das gilt allerdings nicht für das erste Lebensjahr des Kindes. 2014 gingen nur 8,5% der Mütter mit unter einjährigen Kindern arbeiten. 2006, ein Jahr vor Einführung des Elterngeldes, waren es noch 22,5%. Die berufliche Aktivität der Mütter im zweiten Lebensjahr des Nachwuchses ist hingegen gestiegen, von 35% auf 43%. Die Tendenz setzt sich auch im dritten Lebensjahr fort. Eines der Ziele des Elterngeldes, im ersten Jahr einen Schonraum für junge Familien zu schaffen, sei also erreicht worden.

Recht für Betriebsräte

Es geht oft durch die Presse: Der Arbeitsmarkt hat sich 2016 positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist gesunken und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit deutlich gewachsen. Jedoch nicht so stark wie die der Arbeitnehmer mit atypischer Beschäftigung. Fast 40% der deutschen Angestellten gehen einer atypischen Beschäftigung nach. Was sind atypisch Beschäftigte, wird sich der ein oder andere fragen. Darunter versteht man z.B. Leiharbeits-, Teilzeit- oder Minijobs. Und davon gibt es ziemlich viele in Deutschland laut einer Veröffentlichung regionaler Arbeitsmarktdaten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Tatsächlich wurde 2016 der höchste Stand seit 13 Jahren erreicht. Am stärksten verbreitet sei die atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern wie z.B. Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In den ostdeutschen Bundesländern fällt sie insgesamt um einen Prozentpunkt geringer aus.

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