Eine Hebamme klagt gegen Ihren Arbeitgeber, ein katholisches Krankenhaus, das ihr wegen Ihres Kirchenaustritts gekündigt hat.
Ist diese Kündigung rechtmäßig, obwohl in diesem Krankenhaus auch konfessionslose Mitarbeitende beschäftigt sind, die nicht zuvor katholisch waren? Darüber hatte nach dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht das BAG zu entscheiden.
Das BAG hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts untersucht.
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