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Viele haben sie bereits selbst erlebt: Diskriminierung am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit. Die Herkunft, das Alter oder Geschlecht sind einige der Gründe für Ausgrenzung. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden war schon davon betroffen. Das Traurige: Leider wird Diskriminierung oft erfahren, aber nur selten gemeldet. D. h. die Arbeitgeber sind gefragt, dies zu ändern.

Das karrieretag.org-Trendbarometer hat jüngst mehr als 500 Teilnehmende zum Thema „Diskriminierung am Arbeitsplatz“ befragt.

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Verschwörungstheorien haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Besonders in Krisenzeiten finden sie verstärkt Anklang, da sie einfache Erklärungen für komplexe gesellschaftliche und politische Herausforderungen liefern. Die im Februar 2025 veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung untersucht die Verbreitung des Verschwörungsglaubens in Deutschland sowie international und gibt Empfehlungen, wie man diesem Phänomen begegnen kann. Für Betriebsräte ist dieses Thema besonders relevant, da Verschwörungserzählungen das Betriebsklima beeinflussen, die Glaubwürdigkeit demokratischer Strukturen untergraben und zu Spaltung innerhalb der Belegschaft führen können.

 

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Ein bedeutender Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Geschlechter ist gemacht: Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in Kraft getreten. Es erleichtert nicht nur die Anpassung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten, sondern stärkt auch das Recht auf Selbstbestimmung. Doch was bedeutet das konkret – und welche Verantwortung haben Unternehmen und Betriebsräte?

 

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Als Betriebsratsvorsitzende*r oder Mitglied des Gremiums sind schwierige Gespräche unvermeidlich. Sei es mit der Geschäftsführung, Vorgesetzten oder auch innerhalb des eigenen Betriebsrats – Konflikte gehören zur täglichen Arbeit. Die Art und Weise, wie diese Gespräche geführt werden, entscheidet oft über ihren Ausgang. Ein professionelles Konfliktmanagement ist daher essenziell. In diesem Artikel geben wir praxisnahe Tipps, wie Sie schwierige Gespräche souverän führen und Eskalationen vermeiden.

 

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Die Zahl der Betriebsratsgremien in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Diese Entwicklung bedroht die betriebliche Mitbestimmung und damit die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Warum schrumpfen Betriebsräte, welche Folgen hat dies für Beschäftigte und Unternehmen – und wie kann die Entwicklung gestoppt werden?

 

 

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Im hektischen Arbeitsalltag bleibt oft wenig Raum für persönliche Reflexion. Doch gerade als Betriebsräte begegnen Sie nicht nur rationalen Argumenten, sondern auch den emotionalen Dynamiken Ihrer Kolleginnen und Kollegen – und manchmal auch den eigenen. Eine spannende Perspektive, um diese Prozesse besser zu verstehen, bietet das Konzept der emotionalen Prägungen.

Was sind emotionale Prägungen?

Unsere emotionalen Prägungen entstehen durch Erfahrungen aus der Kindheit, die unser Verhalten und unsere Wahrnehmung nachhaltig beeinflussen. Sie bestimmen, wie wir auf Lob, Kritik oder Konflikte reagieren, und sind in unserem Unterbewusstsein verankert.

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Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument, um die Qualifikation und persönliche Entwicklung der Beschäftigten in Ihrem Betrieb zu fördern. Doch trotz seiner Bedeutung wird dieses Recht in vielen Unternehmen kaum genutzt. Als Betriebsrat können Sie eine zentrale Rolle dabei spielen, Bildungsurlaub bekannter zu machen und die Belegschaft dabei zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt) ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich je nach Bundesland, doch in der Regel haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr (in einigen Ländern auch mehr).

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Die Weihnachtszeit steht vor der Tür – und mit ihr die festliche Stimmung, gemeinschaftliche Feiern und betriebliche Weihnachtsfeste. Eine Gelegenheit, das Jahr in lockerer Runde ausklingen zu lassen. Doch genau in dieser entspannten Atmosphäre können schnell Grenzen verschwimmen und aus harmlosen Gesten ernste Probleme werden. Damit Respekt und Freude für alle gewahrt bleiben, spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle.

Sexuelle Belästigung – Wo hört der Spaß auf?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Gesichter haben und beginnt oft subtil. Anzügliche Bemerkungen, zweideutige Witze oder unangebrachte Kommentare mögen harmlos erscheinen, können jedoch für die betroffene Person grenzüberschreitend und verletzend sein. Unerwünschter Körperkontakt wie ungefragtes Anfassen oder Umarmen gehört ebenso dazu wie das Teilen von unangemessenen Inhalten – etwa Bildern oder Nachrichten, die im Arbeitsumfeld nichts zu suchen haben. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zu direkten Übergriffen oder Forderungen sexueller Art kommen.

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Wer am lautesten redet, hat Recht!?! Nicht nur dies: In vielen Unternehmen wird angenommen, dass laute und extrovertierte Personen besser für Führungspositionen geeignet sind. Doch ruhige Menschen bringen einzigartige Stärken mit, die gerade im Arbeitsumfeld äußerst wertvoll sind – aber oft übersehen bzw. besser: „überhört“ werden. Auch im Betriebsrat sind es oft die leisen Kolleg*innen, die einfach mal machen, ohne dies groß zu kommentieren oder vor anderen herauszustellen.
Welche verborgenen Stärken es zu erkennen gilt, warum ruhige Menschen auch hervorragende „Leader“ sein können und warum das auch für den Betriebsrat wichtig ist – lesen Sie weiter:

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz eröffnet viele Chancen, bringt jedoch auch gewisse Grenzen mit sich. Die folgende Aufstellung mit Erläuterungen gibt einen ersten Überblick über die Thematik, jedoch ohne den Anspruch auf eine abschließende Vollständigkeit.

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KI kann im Recruiting und in der Personalentwicklung genutzt werden, um durch gezieltes Text Mining Personen herauszufiltern, die aus Anti-Diskriminierungsgründen unbedingt zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen. Werden Bewerber mit körperlicher oder geistiger Benachteiligung nicht eingeladen, eröffnet man Klagemöglichkeiten oder bezahlt drei Monatsgehälter, um eine Klage zu vermeiden.

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