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Wie wirkt sich Zeiterfassung auf die Arbeit im Homeoffice aus?Mittlerweile ist sie gang und gäbe, die Arbeit im Homeoffice. Ob und wie die Arbeitszeit dabei erfasst wird, ist jedoch sehr unterschiedlich. Fakt ist, dass im Falle einer betrieblichen Zeiterfassung weniger Überstunden gemacht werden.

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böcker-Stiftung hat das Phänomen der Überstunden anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Erwerbstätigenbefragung untersucht. Es zeigte sich, dass flexibles Arbeiten dann problematisch werde, wenn in den Unternehmen mit zu wenig Personal, häufiger Projektarbeit oder knappen Fristsetzungen gearbeitet werde.

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Die Kontaktbeschränkungen sind herausfordernd. Dies gilt umso mehr an Weihnachten und Silvester. Der neue Beschluss von Bund und Ländern legt fest, dass vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal 10 Personen erlaubt sind. Was auf der einen Seite die weihnachtlichen Feierlichkeiten ermöglicht, bedeutet auf der anderen einen Anstieg der Kontaktpersonen eines jeden. Das Ansteckungsrisiko wird steigen.

Der Beschluss von Bund und Ländern beinhaltet deswegen die dringende Bitte an die Arbeitgeber, zwischen Weihnachten und Silvester Betriebsferien anzuordnen. Aber unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

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Systematische Zeiterfassung - verpflichtend für alleDer Europäische Gerichtshof hat es im Mai dieses Jahres entschieden: Die Unternehmen werden zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Nicht zur Freude der Unternehmen, die das oft ablehnen.

SD Worx hat dazu eine Umfrage gestartet. 502 Senior Professionals in fünf Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien) wurden befragt. Deutschland belegt dabei nur den vierten Platz der in dieser Hinsicht aktivsten Länder. Hierzulande ist nur bei 49 % der Unternehmen Zeiterfassung verpflichtend. Zusätzliche 19 % erfassen nur einen Teil der Mitarbeiter. Schlusslicht sind die Niederlande mit nur 42 % der Arbeitgeber. Den höchsten Anteil der Firmen mit Zeiterfassung hat Großbritannien. Nahezu zwei Drittel der Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit systematisch und 13 % zu einem Teil.

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Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzenFlexible Arbeitszeit oder sogar Homeoffice für Eltern, Juchhu? Denkste!Ja, zweifelsohne: Familie und Beruf lassen sich damit erheblich besser vereinbaren als mit starren Arbeitszeitmodellen. Und gleichzeitig nein, einen Freizeitgewinn gibt es nicht!

Die Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Yvonne Lott, hat in einer Studie unter die Lupe genommen, ob mehr Selbstbestimmung über Arbeitsort, Ar­beitsbeginn und -ende auch mehr Spielraum für Freizeitaktivitäten schaffen.

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Neue Frauen braucht der BetriebsratAnlässlich der Betriebsratswahlen 2018 hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Befragung veranlasst (04-08/2018), an der 1.140 deutsche Unternehmen teilgenommen haben. Die Ergebnisse haben wir kurz für Sie zusammengefasst.

Auch hier zeige sich einmal mehr das Geschlechtergefälle. In deutschen Betriebsräten seien leider nur 26 % Frauen vertreten. Das entspreche auch ungefähr dem Anteil der weiblichen Wahlberechtigten. In ca. 20 % der Unternehmen sei das weibliche Geschlecht absolut unterrepräsentiert und bei nur 18 % der Unternehmen habe eine Frau den Betriebsratsvorsitz inne.

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Mindestlohn - das ist doch das WenigsteAuch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.

Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.

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Bundesverfassungsgericht sagt ja zum TarifeinheitsgesetzWorum geht es?

Das Tarifeinheitsgesetz regelt, was passiert, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten. Konkret legt es fest, dass im Falle einer Kollision unterschiedlicher Verträge, der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung findet. Besonders kleinere Gewerkschaften sahen sich durch diese Gesetzesregelung benachteiligt und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

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ConsultingStellen sie sich vor, auch wenn es ihnen schwer fällt, sie sind Betriebsrat in einer schicken Consulting Bude. Ihr Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern und die Consulting Bude (pardon Firma) hat ihrem Gremium bereits zwei 3er BMW (Dreiern) mit Vollausstattung und ordentlich PS zur Verfügung gestellt. Ein Traum nicht wahr? Doch das reicht ihrem Gremium nicht. Sie wollen mehr. Viel mehr. Sie wollen zusätzlich noch einen Maserati The New Quattroporte für schlappe 96.300 EUR für den Betriebsrat. Begründung: Nur damit sei die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats möglich. Und letztlich sollte der Betriebsrat einer Consulting Firma auch standesgemäß und repräsentativ ausgestattet sein. Dies schindet bei Kollegen anderer Betriebe Eindruck. Wichtig z. B. um standesgemäß den 2017er Poko-Kongress in Warnemünde Ostsee – Yachthafenresidenz Hohe Düne erfolgreich zu absolvieren. Anm. des Verfassers: Der Kongress ist schon ausgebucht. Aber auch das BetrVG I Seminar in Frankfurt am Main kann nur mit Maserati erfolgreich beendet werden. Erneute Anm. des Verfassers: Der Werbeblock ist nun beendet. 🙂

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

MitbestimmungFontänenartig spritze das Blut…

Die Nadel brach mehrfach ab…

Mehr als 5 Liter gingen nicht…

Leichenblass…

und und und…

 

Man kann sich vieles bei der Blutspende vorstellen. Aber die zuvor genannten Aussagen sind totaler Quatsch, die hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben. Reine Fantasie des Verfassers. Zu viel Walking Dead geschaut halt. Blutspende ist wichtig. Das ist unbestritten. Aus diesem Grund betreibt „unser“ Blutspendedienst auch eine Facebook-Seite. Auf dieser Seite können andere Facebook-Nutzer Beiträge posten. Wie das halt so ist bei Facebook. Natürlich kann man dann auch Kommentare über Mitarbeiter des Blutspendedienstes posten. Und die könnten ja im Einzelfall nicht immer positiv sein. Also sind wir wieder bei den fünf Litern… Juristisch gesagt, könnte eine solche Facebook-Seite mitsamt ihren Postings geeignet sein, das Verhalten oder die Leistung eines Arbeitnehmers zu überwachen. So sah es zumindest der Konzernbetriebsrat und bekam vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Recht.

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mitbestimmungSeit 40 Jahren gibt es in Deutschland das Mitbestimmungsrecht, das die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten regelt. Die Arbeitnehmer können dadurch die Entscheidungen der Vorstände kontrollieren, prägen und in begrenztem Umfang beeinflussen. Wie denken die Führungskräfte sowie Vorstände und Geschäftsführer heute über das Mitbestimmungsrecht? Der Berufsverband „Die Führungskräfte – DFK“ hat dazu eine Befragung von 1.040 Führungskräften durchgeführt.

Sage und schreibe 93% der Führungskräfte halten die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat für sinnvoll. Unter den Vorständen und Geschäftsführern teilen 78% diese Meinung. Versteht sich fast von selbst, dass der Anteil derer, die denken, dass sich diese Vertretung bewährt hat, geringer ist  – bei den Führungskräfte 84%, bei den Vorständen78%.

Nach dem Mitbestimmungsgesetz muss in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern ein Sitz im Aufsichtsrat mit einem leitenden Angestellten besetzt werden. Das findet auch nach wie vor große Zustimmung in der Chefetage. Die Überlegung, diese Regelung auf kleinere Firmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitern auszuweiten, ist allerdings umstritten. 64% der Führungskräfte befürworten sie, aber nur 38% der Vorstände und Geschäftsführer.

Die Globalisierung könne das deutsche Modell der Mitbestimmung gefährden, darüber sind sich beide Gruppen einig. Es wird vermutet, dass die Mitbestimmungsregelungen innerhalb der Europäischen Union zukünftig vereinheitlicht werden könnten.

Da verwundert es nicht, dass sich mehr als die Hälfte der Befragten für eine Flexibilisierung der Mitbestimmung ausspricht. Die derzeit gesetzlichen Regelungen sollen durch die Möglichkeit ersetzt werden, Mitbestimmung über Vereinbarungslösungen zu gestalten. Sollten diese Vereinbarungen scheitern, wünscht man sich eine gesetzliche Regelung, die anschließend in Kraft tritt.

Ist die Mitbestimmung in Deutschland Standortvorteil oder Nachteil? 52% der Führungskräfte sehen sie als Vorteil und 30% sehen dies neutral. Bei den Vorständen und Geschäftsführern sind von einem Standortvorteil nur 40% überzeugt, 34% sehen es neutral und tatsächlich 25% sehen darin einen Standortnachteil.

Abschließend stellt sich die Frage, wie es zu erklären ist, dass die deutsche Mitbestimmungsregelung grundsätzlich von beiden befragten Gruppen als absolut sinnvoll erachtet wird, sich dies aber nicht in der Beurteilung der Auswirkung auf den Standort Deutschland widerspiegelt. Hat man Angst ausländische Geldgeber abzuschrecken?

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