Mittlerweile scheinen viele Erwerbstätige offen für einen neuen Job zu sein. War es vor einigen Jahren noch schwierig, sich beruflich umzuorientieren, haben sich die Chancen für Wechselwillige erheblich verbessert. Vielerorts werden sie sogar richtig umworben.
Autor: <span>Petra Wagner</span>
Sie haben eine Familie mit zwei Kindern und Sie und Ihr Mann arbeiten beide Vollzeit. Das stellt Sie vor viele Herausforderungen. Der ganze Tagesablauf will perfekt organisiert und strukturiert sein und wehe, etwas Unvorhergesehenes passiert und wirft den kompletten Zeitplan über den Haufen. Dann können plötzlich Beruf und Familie nicht mehr unter einen Hut gebracht werden und Sie beginnen zu rotieren.
Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) gehen 44 % aller Unternehmen davon aus, dass ihr Betrieb familienfreundlich sei. Das wird allerdings nur von 24 % der Beschäftigten selbst bestätigt. Wie familienfreundlich Ihr Unternehmen wirklich ist, erfahren Sie, wenn Sie den Online-Test auf der Seite „Erfolgsfaktor Familie“ des BMFSFJ machen.
Sie haben eine Gehaltserhöhung ausgehandelt oder Ihr Chef bietet Ihnen ein Lohnplus an? Das ist nicht immer ein Grund zur Freude, denn oft bleibt vom Brutto-Lohn, der sich erst einmal toll anhört, netto nicht viel übrig. Das kann mit der „kalten Progression“ zusammenhängen. Darunter versteht man das Zusammenspiel von Steuer- und Abgabenlast sowie wegfallenden Sozialleistungen. Unterschiedliche Einkommen werden dabei unterschiedlich stark belastet – schlimmstenfalls kann dann die Gehaltserhöhung sogar Mehrkosten verursachen.
Leider ist es oftmals so, dass sich Gehaltserhöhungen im Niedriglohnsektor besonders wenig lohnen. Ursache dafür ist der Grenzsteuersatz, der bei niedrigen Einkommen besonders steil ansteigt. Sehr schade, denn gerade bei Geringverdienern kann jeder Euro zusätzlich existenzsichernd sein.
Auch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.
Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.
Das Tarifeinheitsgesetz regelt, was passiert, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten. Konkret legt es fest, dass im Falle einer Kollision unterschiedlicher Verträge, der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung findet. Besonders kleinere Gewerkschaften sahen sich durch diese Gesetzesregelung benachteiligt und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Sie als Betriebsrat wissen, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist. Aber bekommen Ihre Kollegen außerhalb des Betriebsrats das auch mit? Wissen sie wirklich, was Sie in Ihrer Amtsperiode bereits alles erreicht haben? Vielleicht sollten Sie das einfach häufiger kommunizieren, insbesondere jetzt, zum Endspurt Ihrer Amtsperiode.
Viele Studien haben z.B. nachgewiesen, dass die Mitarbeiterfluktuation in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung geringer ist. Hilfreich für Ihre Öffentlichkeitsarbeit dürfte sicherlich die Untersuchung von Christian Grund und Johannes Martin von der RWTH Aachen sein. Beide haben analysiert, welche Rolle Betriebsräte bei Kündigungen spielen.
Der Feierabend in Deutschland zieht sich für viele immer länger hinaus. 1994 mussten noch 15% der Beschäftigten abends arbeiten, 2015 waren es bereit 26%. Auch die Nachtarbeit hat in dem Zeitraum von 8% auf 9% zugenommen (Quelle: Destatis 2016). Schicht-, Nacht und Wochenendarbeit nehmen in Deutschland also zu. EU-weit mussten 2014 im Schnitt gut 18% der Beschäftigten außerhalb der Standard-Arbeitszeiten (8.00-18.00 Uhr) arbeiten.
Deutsche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wenn sie diesen Anteil nicht erreichen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das gilt für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, wurde die gesetzliche Quote in 2015 knapp unterschritten. Sie liege bei 4,7 Prozent, was bedeute, dass über 260.000 Pflichtarbeitsplätze noch mit schwerbehinderten Menschen hätten besetzt werden müssen. Insgesamt knapp 160.000 Arbeitgeber beschäftigten 2015 mehr als eine Millionen Menschen mit Behinderung. Dabei falle auf, je größer das Unternehmen, desto eher werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.
Die Situation ist fast immer gleich. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank geschrieben. Plötzlich klingelt das Telefon und der Vorgesetzte bittet dringend zu einem Personalgespräch in die Firma. Sowohl Betriebsräten als auch Führungskräften und Mitarbeitern stellt sich häufig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es erlaubt ist, dass der Arbeitgeber seinen erkrankten Mitarbeiter in die Firma einbestellt. Mit dieser Thematik hat sich nunmehr das BAG auseinandergesetzt (Urteil des BAG vom 02.11.2016 – 10 AZR 596).
Um es vorweg zu nehmen: Prinzipiell ist der Arbeitgeber natürlich nicht berechtigt, den Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch einzubestellen. Grund hierfür ist, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers während dieser Zeit stark eingeschränkt ist und den Genesungsprozess des Arbeitnehmers nicht behindern darf. Aber wie im wirklichen Leben gilt auch hier „Ausnahmen bestätigen die Regel“.
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