Autor: <span>Petra Wagner</span>

Die Situation ist fast immer gleich. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank geschrieben. Plötzlich klingelt das Telefon und der Vorgesetzte bittet dringend zu einem Personalgespräch in die Firma. Sowohl Betriebsräten als auch Führungskräften und Mitarbeitern stellt sich häufig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es erlaubt ist, dass der Arbeitgeber seinen erkrankten Mitarbeiter in die Firma einbestellt. Mit dieser Thematik hat sich nunmehr das BAG auseinandergesetzt (Urteil des BAG vom 02.11.2016 – 10 AZR 596).

Um es vorweg zu nehmen: Prinzipiell ist der Arbeitgeber natürlich nicht berechtigt, den Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch einzubestellen. Grund hierfür ist, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers während dieser Zeit stark eingeschränkt ist und den Genesungsprozess des Arbeitnehmers nicht behindern darf. Aber wie im wirklichen Leben gilt auch hier „Ausnahmen bestätigen die Regel“.

Individualarbeitsrecht

Egal ob arm oder reich, gebildet oder nicht, Suchterkrankungen ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten. Und natürlich sind auch Frauen betroffen.

Die weibliche Drogensucht wird allerdings schneller tabuisiert, stigmatisiert und findet oft im Verborgenen statt. Deshalb wird sie häufig als die stille Sucht bezeichnet. Was auch dazu führt, dass Frauen von ihrer Umwelt später mit der Suchtdiagnose konfrontiert werden und weitaus später Beratungsstellen aufsuchen als Männer. Oft liegen die Ursachen für eine spätere Abhängigkeit schon in der Kindheit.

Gesundheit

Moos, Zaster, Schotter, Penunsen: viele Ausdrücke für eine wichtige Sache, das Geld. Macht es glücklich? Das vielleicht nicht unbedingt, aber sicherlich macht es ruhiger, ausreichend davon zu haben. Je mehr im Portemonnaie ist, umso weniger Sorgen muss man sich um die Zahlung der anstehenden Rechnungen machen. Das beruhigt!

Also haben alle ein Interesse, so viel wie möglich zu verdienen. Gehört man zu den weniger Privilegierten, wie z.B. den Geringverdienern, profitiert man seit dem 1. Januar diesen Jahres von der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro. 34 Cent, das haut einen allerdings nicht vom Hocker. In 21 von 28 EU-Staaten, die über solch eine Lohnuntergrenze verfügen, ist der Mindestlohn im letzten oder Anfang dieses Jahres gestiegen. Teilweise erheblich. In Deutschland jedoch ist die Lohnuntergrenze sowie deren Erhöhung im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten unterdurchschnittlich. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Recht für Betriebsräte

LehrlingZu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern. Aber wie kann dies aussehen? Ein schönes Beispiel kommt hier aus Berlin, von uns ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen:

16 Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben sich entschlossen, Ihre Auswahlkriterien zur Vergabe von Ausbildungsplätzen zu lockern. Damit schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum Einen, geben sie schwächeren Jugendlichen eine Chance  – denn die normalen Einstellungstests würden sie aufgrund ihrer Schulnoten wahrscheinlich nie bestehen, zum Anderen haben sie Nachwuchssorgen und können viele Stellen nicht besetzen. Wegen des demografischen Wandels gibt es erheblich weniger Nachwuchs – und dieser zieht häufig das Studium der Ausbildung vor. Die Zeiten, in denen die Unternehmen in einer Flut von Bewerbungen gnadenlos aussieben konnten, sind längst vorbei.

Allgemein

PersonalakteIn der Personalakte fasst der Arbeitgeber alle Unterlagen zum Arbeitsverhältnis eines bestimmten Mitarbeiters zusammen. Natürlich verfolgt der Arbeitgeber damit auch das Ziel, möglichst lückenlos über einen Arbeitnehmer Aufschluss zu geben. Einige Unternehmen stellen die Unterlagen dazu in Papierform zusammen, viele sind jedoch bereits zur elektronischen Erfassung übergegangen.

Diese Dinge gehören z.B. in eine Personalakte:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Personalfragebogen und Ergebnis von Eignungstests
  • Arbeitsvertrag mit möglichen späteren Änderungen
  • Unterlagen über berufliche Qualifizierung
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate dazu
  • Krankheitsbescheinigungen
  • Urlaubsanträge
  • Unterlagen des Werkschutzes
  • Schriftwechsel zwischen Arbeitgeber und -arbeitnehmer
  • Abmahnungen und ggf. Gegendarstellungen
  • Vermerk über Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Bei Unterrichtungsanspruch des Arbeitgebers: Aufzeichnungen des Betriebsarztes
  • Zeugnisse
  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag

Dinge, die zu Ihrer Privatsphäre gehören, haben in der Personalakte nichts zu suchen. Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:

  • Posts aus den sozialen Medien
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers

Wie Sie sicherlich wissen, hat jeder Arbeitnehmer laut BetrVG das Recht seine Personalakte einzusehen. Wann Sie wollen und so oft Sie wollen. Und gerne auch zusammen mit einem Betriebsratsmitglied. Da der Inhalt Ihrer Akte in möglichen späteren (Rechts)Streitigkeiten eine Rolle spielen kann, sollten Sie dieses Recht von Zeit zu Zeit wahrnehmen. Gerade im Hinblick auf mögliche Kritik eines Abteilungsleiters oder unberechtigte Abmahnungen ist dies angeraten. Denn diese gehören nicht in Ihre Akte. Und Abmahnungen können bekanntermaßen eine Kündigung rechtfertigen.

Berechtigte Abmahnungen sollten nach einem sinnvollen Zeitraum auch wieder gelöscht werden. Viele Juristen halten eine Löschung nach drei Jahren für sinnvoll. Das ist aber nicht rechtsverbindlich.

Diese höchst sensiblen Daten müssen natürlich vom Arbeitgeber geschützt werden. Wird eine elektronische Personalakte geführt, ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten nur mit schriftlicher Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters möglich. Häufig erfolgt dies über eine besonders hervorgehobene Passage im Arbeitsvertrag. Dies ist u.U. nicht notwendig, wenn mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der elektronischen Personalakte geschlossen wird.

Die Umstellung auf eine elektronische Personalakte bedarf i.d.R. nicht der Zustimmung des Betriebsrats.

Das BDSG verlangt übrigens, dass personenbezogen Daten korrigiert werden müssen, sofern sie falsch sind. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer behauptet, Sie seien falsch und der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweisen kann, muss der Arbeitgeber die betreffenden Daten unmittelbar sperren.

Recht für Betriebsräte

Kontaktbörse BüroWo verbringen wir täglich die meiste Zeit? Richtig, am Arbeitsplatz zusammen mit unseren Kollegen. Versteht sich fast von selbst, dass auch hier Beziehungen entstehen können, die über das rein kollegiale Verhältnis hinausgehen. Das Betriebsfest oder der Geburtstag des Chefs lässt aus Herrn Schumann aus der Marketingabteilung auch schon mal Jochen werden – das Date für das kommende Wochenende.

Franz Beckenbauer, Brat Pitt, Angelina Joli, Franz Müntefering – diese Liste ließe sich beliebig erweitern – haben es uns vorgemacht. Sie lernten am Arbeitsplatz ihre Partner kennen und lieben. Rund 14% der deutschen Arbeitnehmer haben sich laut einer Forsa Umfrage im Auftrag von Xing schon auf eine feste Beziehung mit einem Kollegen eingelassen.

In der Vergangenheit haben  bereits einige Firmen versucht das zu verbieten: z.B. in den 50er Jahren C&A und vor gut 10 Jahren Wal-Mart. Wal-Mart ist damit in Deutschland vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Dem damaligen Urteil nach verstößt das Verbot gemeinsamer Abendessen unter Kollegen oder des Anbändelns gegen die Menschenwürde und ist daher unwirksam.

Nach wie vor ist aber die Angst auf Arbeitgeberseite groß, dass sich die Liebeleien in der Firma und die leider damit verbundenen Beziehungskrisen negativ im Job auswirken könnten. Solange jedoch die Zusammenarbeit im Betrieb nicht negativ gestört wird, ist das Privatleben der Mitarbeiter für die Unternehmensleitung tabu. Wirkt sich eine Affäre am Arbeitsplatz aber negativ im Betriebsablauf aus, hat der Arbeitgeber das Recht, die Paare räumlich oder auch organisatorisch zu trennen – vorausgesetzt, die neue Tätigkeit entspricht den Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Schwierig wird es auch für alle Seiten, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Wir erinnern uns an Bill Clinton und Monica Lewinsky – Chef und Praktikantin. Bevorzugung, Neid unter Kollegen oder auch „Abstrafung“ bei Beziehungskrisen sind vorprogrammiert. Da führt manchmal kein Weg an einer Versetzung vorbei und viel Fingerspitzengefühl seitens der Personalleitung und des Betriebsrats sind gefragt – auch zum Schutz der Mitarbeiter.

Vergessen wir aber nicht die positiven Effekte einer neuen Freundschaft oder Liebe. Die Laune steigt – ebenso wie das Engagement und das Arbeitstempo. Vielleicht sollten die Unternehmen also Freundschaften fördern, statt sie zu verbieten. Dies war auch Thema einer Studie „Freundschaften am Arbeitsplatz“ der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Beziehung zu den Kollegen ist schließlich ein Riesen-Motivationsfaktor. Und keine Frage, nur motivierte Mitarbeiter erbringen ein überdurchschnittliches Arbeitsergebnis.

Allgemein

Sex sellsMan mag es eigentlich nicht glauben und Fremdschämen ist jetzt wirklich angesagt: Ein tiefer Ausschnitt scheint bei der Bewerbung zu helfen. Sevag Kertechian von der Sorbonne Universität in Paris hat dies untersucht und ist zu einem aufrüttelnden Ergebnis gekommen. Jobsuchende mit einem tiefen Dekolleté sind im Bewerbungsverfahren 19 Mal erfolgreicher als „hoch geschlossene“ Mitbewerberinnen.

Die Wissenschaftler der Sorbonne ließen innerhalb von drei Jahren zwei Frauen sich 200 Mal mit Foto bewerben: Auf 100 Jobs bei konservativen Arbeitgebern und 100 Jobs in modernen Branchen.

Beide Bewerberinnen sahen sich äußerlich sehr ähnlich, inkl. der Kleidung und hatten auch einen vergleichbaren Lebenslauf. Kertechian ließ beide bei jeweils 100 Bewerbungen ein hochgeschlossenes, schwarzes, schlichtes Kleid tragen und bei den anderen 100 Bewerbungen ein tief dekolletiertes schwarzes Kleid. Das Ergebnis dieser Studie überraschte wohl alle. Die Bewerbungen mit Fotos mit viel Ausschnitt  erzielten bei den konservativen Firmen 62 Einladungen zum Bewerbungsgespräch mehr als die Fotos mit wenig Dekolleté. Bei den moderneren Arbeitgebern waren es sogar 68 Einladungen mehr.

Was leider nicht untersucht wurde, ist die Frage, ob ausschließlich männliche Recruiter die Bewerbungen sichteten. Das wird aber als unwahrscheinlich angenommen, da Personalabteilungen eher von Frauen dominiert werden als von Männern.

Ergebnisse, mit denen wir nicht gerechnet haben!

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