Betriebsrat 2024 Beiträgen

Stellt der Sturz einer schlafenden Kellnerin einen Arbeitsunfall dar?

So schnell kann es gehen: Während viele Jecken gestern noch die Kneipen unsicher gemacht haben, schlafen am heutigen Aschermittwoch bestimmt einige ihren Rausch aus. Viele Kellner freuen sich wahrscheinlich nach dem starken Andrang der letzten Tage auf ein paar ruhige Abende. Schließlich ist das Gastronomiegewerbe alles andere als leicht.

Das zeigt auch unser erster Fall: Die Klägerin, eine Kellnerin, hatte einen langen Arbeitstag hinter sich: Ihr Arbeitsbeginn war bereits um 10.00 Uhr morgens und erst um 0.30 Uhr nachts verließ der letzte Gast die Kneipe. Im Anschluss daran spülte sie die Gläser und säuberte die Theke, bevor sie sich auf eine Bank setzte, um die Abrechnung zu machen. Was darauf passierte ist unklar. In ihrem Unfallbericht gab die Kellnerin an, dass sie übermüdet von ihrer Sitzgelegenheit gefallen und dabei mit dem Kopf auf einer Thekenstange aufgeprallt sei.

Allgemein Individualarbeitsrecht Kuriositäten

Mindestlohn - das ist doch das WenigsteAuch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.

Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht

Wer sich dauerhaft nicht als weiblich oder männlich empfindet, der fällt aus der traditionellen Geschlechterzuordnung, die uns seit Adam und Eva vertraut ist, heraus. Etwa 80.000 – 160.000 intersexuelle Menschen leben in Deutschland – je nachdem, welcher Statistik man glaubt und welche Form der Intersexualität die Statistik zählt.

Für sie gab es bisher nur die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag als „männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister vollständig streichen zu lassen. Einen Eintrag stattdessen als „inter“ oder „divers“ konnten sie nicht verlangen.

Das muss sich zukünftig ändern – so hat es kürzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden (Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nach dieser Entscheidung auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2018 im Personenstandsgesetz eine entsprechende Regelung schaffen.

So weit so gut. Was aber bedeutet die Entscheidung für den Alltag und das Arbeitsleben?

Recht für Betriebsräte

Es ist das gute Recht des Arbeitgebers zu wissen, wann und wie die Arbeitnehmer seines Betriebes arbeiten, keine Frage. Aber rechtfertigt das eine lückenlose und grenzenlose Überwachung?

Die Antwort ist einfach – natürlich nicht. Auch der Arbeitnehmer muss das Recht haben, sich frei zu bewegen und auch mal unbeobachtet zu sein. Dies gebietet das im Grundgesetz verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch der zwischenmenschliche Respekt untereinander.

So entschied das BAG in einem Fall, in dem der Arbeitnehmer durch technische Mittel dauerhaft überwacht wurde (Beschluss vom 25. April 2017 – 1 ABR 46/15), dass eine derartige Dauerbeobachtung mit den Grundrechten der Arbeitnehmer nicht vereinbar ist, obwohl der Betriebsrat der Überwachungsmaßnahme zugestimmt hatte.

Recht für Betriebsräte

Jeder kennt sie, die Slogans zur Wahl. In unserem Fall der Betriebsratswahl.

In nicht mehr ganz vier Monaten ist es wieder soweit, deutsche Arbeitnehmer wählen ihre Betriebsräte. Damit der wahlberechtigte Arbeitnehmer wählen kann, muss er aber wissen, welche Kandidaten zur Wahl stehen.

Doch wie präsentiert man sich als Kandidat? Welche Arten der Wahlwerbung sind zulässig?

Pauschal kann man schon mal sagen, behindert die Wahlwerbung den betrieblichen Ablauf oder beleidigt sie Gegenkandidaten oder den Arbeitgeber, ist sie zu unterlassen. Wenig überraschend bisher.

Recht für Betriebsräte

Zunehmende Beschäftigung älterer MenschenGeringe Geburtenraten, längere Lebensarbeitszeit und häufig auch mangelnde soziale Absicherung führen dazu, dass mehr und mehr ältere Menschen in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Im internationalen Vergleich holt Deutschland laut einer OECD-Studie damit auf. Die Beschäftigungsrate der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren, stieg zwischen 2000 und 2016 um mehr als 30 %. Das ist der höchste Anstieg im Vergleich zu allen 34 OECD-Staaten.

Betrachte man die 55- bis 59-Jährigen, gehen davon etwa 80 % einer Berufstätigkeit nach, bei den 60- bis 64-Jährigen seien es 56 %. Erfreulich, da beides über dem OECD-Durchschnitt liege. Unterdurchschnittlich sei allerdings die Beschäftigungsquote der 65- bis 69-Jährigen mit nur 18 %. Spitzenreiter seien hier Island, Schweden, Schweiz, Tschechien, Dänemark, Neuseeland, Japan und Norwegen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Blaumachen oder krank seinEine interessante Befragung von ZEIT ONLINE hat das Phänomen des „Blaumachens“ untersucht. 23.000 Leser wurden dazu befragt. Blaumachen ist verboten und verstößt gegen das Entgeltgesetz.

Das hielt aber 19 % der Befragten nicht ab, in den letzten 12 Monaten mindestens einen Tag gefehlt zu haben, ohne krank zu sein. Im Median waren dies drei Tage pro Jahr. Die Zahlen zeigen, dass der Anteil der Blaumacher am größten ist unter den Auszubildenden (42 %), Leiharbeitern (37 %) und Praktikanten (34 %). Je älter ein Angestellter ist, desto seltener „feiert“ er krank.

Gesundheit

Muskel-Skelett-Erkrankungen den Kampf ansagen

Acht Stunden am Stück arbeiten, mit nur einer kurzen Mittagspause, das ist für Berufsanfänger eine neue, ungewohnte Erfahrung. Vieles prasselt gleichzeitig auf sie ein: unterschiedlichste Kollegen, ein Team, in dem sie erst einmal ihren Platz finden müssen und Vorgesetzte, die bestimmte Erwartungen stellen. In Kombination mit Bewegungsarmut oder auch körperlicher Arbeit führt dies häufig zu Stress und Verspannungen oder sogar zu Schmerzen, oftmals im Rücken.

Ein kräftiger, gesunder Rücken ist daher die halbe Miete für mehr Leistungsfähigkeit und Spaß bei der Arbeit. Dazu wurde das Online-Tool „Bewusst bewegen – auch im Job“ von der GDA „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie, Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)“ entwickelt, einem strategischen Bündnis aus Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen hinsichtlich MSE zu reduzieren.

Gesundheit

Überall dort, wo es was zu bewegen gibt, finden sich mehr Männer als Frauen ein. Führungspositionen werden zum Großteil von Männern besetzt, es gründen mehr Männer als Frauen einen Betriebsrat und auch innerhalb der BR-Gremien verhält es sich häufig so, dass dort das männliche Geschlecht stärker vertreten ist.

Lassen Sie uns einmal spekulieren, warum das so sein könnte: WICHTIG – dies sind nur Hypothesen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:

Allgemein

Stichwort „Homeoffice“: Home oder Office – Wie würden Sie entscheiden?

Homeoffice für viele Arbeitnehmer ein Wunschtraum

Die meisten Arbeitnehmer könnten sich gut vorstellen, im Homeoffice zu arbeiten. Offenbar nicht nur ein Traum für deutsche Arbeitnehmer. Seit 2015 ist in den Niederlanden sogar ein Gesetz in Kraft, das den Beschäftigten unter ganz bestimmten Bedingungen das Recht einräumt, im Homeoffice zu arbeiten.

Fragt man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so schätzen diese am Homeoffice vor allem kürzere Fahrzeiten sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf  – insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Arbeitswege von Beschäftigten in Deutschland immer länger werden.

Für die Unternehmen bietet Homeoffice die Chance, die Arbeitskraft ihrer Beschäftigten flexibler nutzen zu können. Zudem ermöglicht es eine frühere Rückkehr der Arbeitnehmer nach einer familienbedingten Auszeit und bietet für viele ältere Beschäftigte einen Anreiz, später in den Ruhestand zu gehen. Außerdem spart sich der Arbeitgeber Büroräume, was die Fixkosten senkt.

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