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Der Büro-Arbeitsplatz muss wieder attraktiver werdenIn zahlreichen Firmen werden die Beschäftigten nach und nach aus dem Homeoffice in die Büros zurückgeholt. Da viele Mitarbeitende die Arbeit im Homeoffice schätzen gelernt haben, sorgt das nicht unbedingt für Begeisterungsstürme. Der Büro-Arbeitsplatz muss also wieder attraktiver gemacht werden.

Für Beschäftigte wird die Arbeitgeberattraktivität sehr stark definiert über die Flexibilität der Arbeitszeit und des Arbeitsortes. D. h. das Führungs- und Organisationskonzept eines Betriebs sollte dahingehend gestaltet werden, dass eine gesunde Mischung aus mobiler Arbeit und am Arbeitsplatz im Unternehmen geschaffen wird.

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Die Pflicht zur Telearbeit, die im Rahmen der Pandemie eingeführt wurde, existiert zwar nicht mehr, aber dennoch nutzen deutsche Arbeitnehmer*innen weiterhin gerne das Homeoffice. Laut ifo-Institut arbeiteten im April diesen Jahres 24 % der Beschäftigten lieber im Homeoffice als im Unternehmen. Waren es im Februar 24,7 %, liegt die Quote aber nach wie vor auf einem hohen Niveau – deutlich höher als vor Corona.

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Wie wirkt sich Zeiterfassung auf die Arbeit im Homeoffice aus?Mittlerweile ist sie gang und gäbe, die Arbeit im Homeoffice. Ob und wie die Arbeitszeit dabei erfasst wird, ist jedoch sehr unterschiedlich. Fakt ist, dass im Falle einer betrieblichen Zeiterfassung weniger Überstunden gemacht werden.

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böcker-Stiftung hat das Phänomen der Überstunden anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Erwerbstätigenbefragung untersucht. Es zeigte sich, dass flexibles Arbeiten dann problematisch werde, wenn in den Unternehmen mit zu wenig Personal, häufiger Projektarbeit oder knappen Fristsetzungen gearbeitet werde.

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Vertrauen in die Homeworker fehlt

In der z. Zt. vierten Corona-Welle wurde die Belegschaft – sofern möglich – erneut ins Homeoffice geschickt. Aber sind die Führungskräfte damit wirklich zufrieden? Sind sie überzeugt von flexiblen Arbeitsmodellen, die damit einhergehen?

Dazu hat das Meinungsforschungsinstitut Yougov im Sommer dieses Jahres weltweit 2.050 Führungskräfte aus Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 250 Millionen US-Dollar befragt. 253 Führende kamen aus Deutschland.

Recht für Betriebsräte

Mehr als ein Jahr Corona-Pandemie hat einiges mit den Beschäftigten gemacht. Auch bei den jüngsten Arbeitnehmer*innen, der Generation Y (auch Millennials genannt: Jahrgänge 1983-1994) und der Generation Z (Jahrgänge 1995 bis 2003), macht sich die Corona-Krise stimmungstechnisch bemerkbar. Viele machen sich Sorgen um ihre berufliche und finanzielle Zukunft.

Die Deloitte Studie „Global Millennial and Gen Z Survey“ untersucht. Dazu befragten sie 22.928 junge Beschäftigte weltweit zur aktuellen Lebens- und Arbeitssituation.

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Arbeit 4.0 bzw. New Work - was ist das eigentlich?Eine der wenigen positiven Auswirkungen von Corona ist eindeutig die Zunahme der Beschäftigten im Homeoffice. Jahrelang war dies in vielen Unternehmen problematisch und aus unterschiedlichen Gründen nicht unbedingt gewollt. Und plötzlich mussten die Betriebe von heute auf morgen die Bedingungen dafür schaffen und die Mitarbeiter wurden in die papierlose Heimarbeit geschickt.

Dafür ist dieser Kaltstart bei den meisten Betroffenen recht gut geglückt. Einige Unternehmen haben daher bereits angekündigt, auch nach Ende der Pandemie diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer weiterhin bereitzuhalten. Auch die Politik arbeitet zur Zeit an Gesetzesvorlagen zu einem Homeoffice-Anspruch.

Unfreiwillig wurde also in einigen Unternehmen ein weiterer Schritt zur sogenannten Arbeit 4.0, auch New Work genannt, getan. Was jedoch versteht man eigentlich unter Arbeit 4.0?

Recht für Betriebsräte

Leidet die psychische Gesundheit im Homeoffice?Die Arbeit im Homeoffice hat coronabedingt stark zugenommen und viele Unternehmen überlegen, das Angebot auch anschließend fortzusetzen.

Aber wie geht es deutschen Arbeitnehmern damit? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat anlässlich der Europäischen Arbeitsforschungstagung „Beyond Work 2020“ eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben. Die Fragestellung lautete: „Glauben Sie, dass die psychische Gesundheit unter häufiger Arbeit von zuhause leidet?“

Recht für Betriebsräte

Wie zufrieden sind Beschäftigte im Homeoffice?Zahlreiche Mitarbeiter arbeiten nach wie vor, aufgrund der uns noch immer begleitenden Corona-Pandemie, im Homeoffice. Das Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT hat dazu am 1. April eine Homeoffice-Umfrage gestartet. Bisher haben daran 1.260 Arbeitnehmer teilgenommen. Die Auswertung der 500 Fragebögen aus der ersten April Woche liegt zwischenzeitlich vor. Die Teilnehmer kamen überwiegend aus den Branchen Forschung, Entwicklung, IT, Telekommunikation und Medien.

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Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzenFlexible Arbeitszeit oder sogar Homeoffice für Eltern, Juchhu? Denkste!Ja, zweifelsohne: Familie und Beruf lassen sich damit erheblich besser vereinbaren als mit starren Arbeitszeitmodellen. Und gleichzeitig nein, einen Freizeitgewinn gibt es nicht!

Die Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Yvonne Lott, hat in einer Studie unter die Lupe genommen, ob mehr Selbstbestimmung über Arbeitsort, Ar­beitsbeginn und -ende auch mehr Spielraum für Freizeitaktivitäten schaffen.

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Arbeit 4.0 in deutschen UnternehmenWie sind deutsche Unternehmen für die Digitalisierung und den demografischen Wandel gerüstet? Das untersuchte das WSI, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Umfrage von ca. 2.000 Betriebsräten im Jahr 2016.

Das Ergebnis enttäuscht leider: In rund 70 % der Großbetriebe wird großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterbildung bemängelt. Das könne die Gesundheit und Zukunftschancen der Beschäftigten gefährden. In erster Linie fehle es an ausreichend Personal und flexiblen Arbeitszeitmodellen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Auch der Gesundheitsschutz lasse zu wünschen übrig, 76 % führen die gesetzlichen Gefährdungsabschätzungen nicht vorschriftsmäßig durch.

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