Jeder kennt sie, die Slogans zur Wahl. In unserem Fall der Betriebsratswahl.
In nicht mehr ganz vier Monaten ist es wieder soweit, deutsche Arbeitnehmer wählen ihre Betriebsräte. Damit der wahlberechtigte Arbeitnehmer wählen kann, muss er aber wissen, welche Kandidaten zur Wahl stehen.
Doch wie präsentiert man sich als Kandidat? Welche Arten der Wahlwerbung sind zulässig?
Pauschal kann man schon mal sagen, behindert die Wahlwerbung den betrieblichen Ablauf oder beleidigt sie Gegenkandidaten oder den Arbeitgeber, ist sie zu unterlassen. Wenig überraschend bisher.
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