Kategorie: <span>Recht für Betriebsräte</span>

Jeder kennt sie, die Slogans zur Wahl. In unserem Fall der Betriebsratswahl.

In nicht mehr ganz vier Monaten ist es wieder soweit, deutsche Arbeitnehmer wählen ihre Betriebsräte. Damit der wahlberechtigte Arbeitnehmer wählen kann, muss er aber wissen, welche Kandidaten zur Wahl stehen.

Doch wie präsentiert man sich als Kandidat? Welche Arten der Wahlwerbung sind zulässig?

Pauschal kann man schon mal sagen, behindert die Wahlwerbung den betrieblichen Ablauf oder beleidigt sie Gegenkandidaten oder den Arbeitgeber, ist sie zu unterlassen. Wenig überraschend bisher.

Recht für Betriebsräte

Zunehmende Beschäftigung älterer MenschenGeringe Geburtenraten, längere Lebensarbeitszeit und häufig auch mangelnde soziale Absicherung führen dazu, dass mehr und mehr ältere Menschen in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Im internationalen Vergleich holt Deutschland laut einer OECD-Studie damit auf. Die Beschäftigungsrate der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren, stieg zwischen 2000 und 2016 um mehr als 30 %. Das ist der höchste Anstieg im Vergleich zu allen 34 OECD-Staaten.

Betrachte man die 55- bis 59-Jährigen, gehen davon etwa 80 % einer Berufstätigkeit nach, bei den 60- bis 64-Jährigen seien es 56 %. Erfreulich, da beides über dem OECD-Durchschnitt liege. Unterdurchschnittlich sei allerdings die Beschäftigungsquote der 65- bis 69-Jährigen mit nur 18 %. Spitzenreiter seien hier Island, Schweden, Schweiz, Tschechien, Dänemark, Neuseeland, Japan und Norwegen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Videokonferenzen für Betriebsräte Endlich- Der Gesetzgeber erlaubt die Betriebsratssitzung per Skype und Videochat!

Ich gebe zu, liebe Leserinnen und Leser, dass ich Sie mit dieser Überschrift – ohne zu lügen – etwas in die Irre führen wollte. Tatsache ist, dass sich viele Betriebsräte genau das wünschen. Gerade für Gesamt- oder Konzernbetriebsräte hätte eine Sitzung mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKU) deutliche Vorteile. Zeitnahe Sitzungen wären jederzeit möglich, lange Anfahrtswege könnten entfallen und die Arbeit auf dem Schreibtisch müsste nicht unendlich lange liegen bleiben. Sogar der Arbeitgeber würde sich über die gesparten Reise- und Personalkosten freuen. Auch technisch gesehen sind Videokonferenzen zwischen verschieden Betriebsstätten oder Betrieben heutzutage kein Problem mehr.

Recht für Betriebsräte

Elterngeld: Ziel erreicht?Mehr und mehr Frauen nehmen nach der Geburt des Kindes die Elternzeit in Anspruch und kehren anschließend deutlich eher an den Arbeitsplatz zurück, als es früher der Fall war. Das belegen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

Das gilt allerdings nicht für das erste Lebensjahr des Kindes. 2014 gingen nur 8,5% der Mütter mit unter einjährigen Kindern arbeiten. 2006, ein Jahr vor Einführung des Elterngeldes, waren es noch 22,5%. Die berufliche Aktivität der Mütter im zweiten Lebensjahr des Nachwuchses ist hingegen gestiegen, von 35% auf 43%. Die Tendenz setzt sich auch im dritten Lebensjahr fort. Eines der Ziele des Elterngeldes, im ersten Jahr einen Schonraum für junge Familien zu schaffen, sei also erreicht worden.

Recht für Betriebsräte

Wofür Betriebsräte gut sindSie als Betriebsrat wissen, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist. Aber bekommen Ihre Kollegen außerhalb des Betriebsrats das auch mit? Wissen sie wirklich, was Sie in Ihrer Amtsperiode bereits alles erreicht haben? Vielleicht sollten Sie das einfach häufiger kommunizieren, insbesondere jetzt, zum Endspurt Ihrer Amtsperiode.

Viele Studien haben z.B. nachgewiesen, dass die Mitarbeiterfluktuation in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung geringer ist. Hilfreich für Ihre Öffentlichkeitsarbeit dürfte sicherlich die Untersuchung von Christian Grund und Johannes Martin von der RWTH Aachen sein. Beide haben analysiert, welche Rolle Betriebsräte bei Kündigungen spielen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Der Feierabend in Deutschland zieht sich für viele immer länger hinaus. 1994 mussten noch 15% der Beschäftigten abends arbeiten, 2015 waren es bereit 26%. Auch die Nachtarbeit hat in dem Zeitraum von 8% auf 9% zugenommen (Quelle: Destatis 2016). Schicht-, Nacht und Wochenendarbeit nehmen in Deutschland also zu. EU-weit mussten 2014 im Schnitt gut 18% der Beschäftigten außerhalb der Standard-Arbeitszeiten (8.00-18.00 Uhr) arbeiten.

Recht für Betriebsräte

Überstunden deutscher ArbeitnehmerZwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.

Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.

Recht für Betriebsräte

Pflichtquote für Menschen mit BehinderungDeutsche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wenn sie diesen Anteil nicht erreichen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das gilt für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, wurde die gesetzliche Quote in 2015 knapp unterschritten. Sie liege bei 4,7 Prozent, was bedeute, dass über 260.000 Pflichtarbeitsplätze noch mit schwerbehinderten Menschen hätten besetzt werden müssen. Insgesamt knapp 160.000 Arbeitgeber beschäftigten 2015 mehr als eine Millionen Menschen mit Behinderung. Dabei falle auf, je größer das Unternehmen, desto eher werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.

Recht für Betriebsräte

Jeder ist sich selbst der nächste. Da kann man schon mal großzügig über Dinge hinwegsehen, schließlich dient es ja der eigenen Karriere. Wer gedacht hat, so etwas passiert im korrekten, ehrbaren Deutschland eher selten, hat sich getäuscht.

Der Ruf ist tatsächlich angekratzt, 23% der deutschen Manager würden unethisch handeln, wenn sie selbst davon profitieren.  Das ist Ergebnis einer aktuellen Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). 4100 Manager aus 41 Ländern wurden befragt. Es scheint stark länderabhängig zu sein, wie ethisch Führungskräfte sich verhalten. Während in Dänemark nur 4% der Führungskräfte unethisches Verhalten gutheißen, sind es in Russland und in der Ukraine mehr als 30%.

Recht für Betriebsräte

Vielen Arbeitnehmern und  Personalern ist gar nicht bekannt,  dass auch Betriebsräte das Recht haben,  Kündigungen gegen einzelne Mitarbeiter zu erwirken, wenn diese durch gesetzwidriges Verhalten oder durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört haben (§ 104 BetrVG).

Klar sind die Hürden hoch, da hier in die Personalhoheit des Arbeitgebers eingegriffen wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Betriebsrat dieses Recht erfolgreich geltend macht, wie die nachfolgende Entscheidung des BAG vom 28.03.2017 (2 AZR 551/16) zeigt:

Recht für Betriebsräte