Unser Rentensystem scheint nicht mehr zeitgemäß und für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Personen mit unterbrochenen Erwerbslebensläufen und mit geringem Einkommen nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Das Risiko der Altersarmut wird weiter steigen. Davon sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose am stärksten betroffen.
Betriebsrat Beiträge
Mehr und mehr Frauen nehmen nach der Geburt des Kindes die Elternzeit in Anspruch und kehren anschließend deutlich eher an den Arbeitsplatz zurück, als es früher der Fall war. Das belegen Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).
Das gilt allerdings nicht für das erste Lebensjahr des Kindes. 2014 gingen nur 8,5% der Mütter mit unter einjährigen Kindern arbeiten. 2006, ein Jahr vor Einführung des Elterngeldes, waren es noch 22,5%. Die berufliche Aktivität der Mütter im zweiten Lebensjahr des Nachwuchses ist hingegen gestiegen, von 35% auf 43%. Die Tendenz setzt sich auch im dritten Lebensjahr fort. Eines der Ziele des Elterngeldes, im ersten Jahr einen Schonraum für junge Familien zu schaffen, sei also erreicht worden.
Sie als Betriebsrat wissen, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist. Aber bekommen Ihre Kollegen außerhalb des Betriebsrats das auch mit? Wissen sie wirklich, was Sie in Ihrer Amtsperiode bereits alles erreicht haben? Vielleicht sollten Sie das einfach häufiger kommunizieren, insbesondere jetzt, zum Endspurt Ihrer Amtsperiode.
Viele Studien haben z.B. nachgewiesen, dass die Mitarbeiterfluktuation in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung geringer ist. Hilfreich für Ihre Öffentlichkeitsarbeit dürfte sicherlich die Untersuchung von Christian Grund und Johannes Martin von der RWTH Aachen sein. Beide haben analysiert, welche Rolle Betriebsräte bei Kündigungen spielen.
Finnland hat es Anfang diesen Jahres versuchsweise für zwei Jahre eingesetzt: das bedingungslose Grundeinkommen. In einem Pilotprojekt wurden 2.000 arbeitslose Finnen ausgewählt, die monatlich 560,00 Euro ausbezahlt bekommen, anstelle des Arbeitslosengeldes. Sie müssen den Betrag nicht versteuern und dürfen nebenbei auch arbeiten, ohne dass sich das Grundeinkommen reduziert.
Die Einstellung von Flüchtlingen in deutschen Unternehmen hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht. Das geht aus einer Umfrage des Ifo-Instituts und des Personaldienstleisters Randstad hervor. Sie haben dazu im März 1.000 Personalverantwortliche sowohl aus Groß- als auch Kleinunternehmen befragt.
In den vergangenen zwei Jahren haben gut 20% der Unternehmen Flüchtlinge beschäftigt, wohingegen Ende 2015 der Anteil noch bei 7% lag. Allerdings haben auch 58% noch keine Erfahrungen mit Geflüchteten gemacht. Aufgrund sprachlicher Anforderungen, spezieller Qualifikationen oder anderer branchenspezifischer Voraussetzungen sehen 19% keine Einsatzmöglichkeiten für sie.
Der Feierabend in Deutschland zieht sich für viele immer länger hinaus. 1994 mussten noch 15% der Beschäftigten abends arbeiten, 2015 waren es bereit 26%. Auch die Nachtarbeit hat in dem Zeitraum von 8% auf 9% zugenommen (Quelle: Destatis 2016). Schicht-, Nacht und Wochenendarbeit nehmen in Deutschland also zu. EU-weit mussten 2014 im Schnitt gut 18% der Beschäftigten außerhalb der Standard-Arbeitszeiten (8.00-18.00 Uhr) arbeiten.
Es geht oft durch die Presse: Der Arbeitsmarkt hat sich 2016 positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist gesunken und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit deutlich gewachsen. Jedoch nicht so stark wie die der Arbeitnehmer mit atypischer Beschäftigung. Fast 40% der deutschen Angestellten gehen einer atypischen Beschäftigung nach. Was sind atypisch Beschäftigte, wird sich der ein oder andere fragen. Darunter versteht man z.B. Leiharbeits-, Teilzeit- oder Minijobs. Und davon gibt es ziemlich viele in Deutschland laut einer Veröffentlichung regionaler Arbeitsmarktdaten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Tatsächlich wurde 2016 der höchste Stand seit 13 Jahren erreicht. Am stärksten verbreitet sei die atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern wie z.B. Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In den ostdeutschen Bundesländern fällt sie insgesamt um einen Prozentpunkt geringer aus.
Zwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.
Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.
Deutsche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wenn sie diesen Anteil nicht erreichen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das gilt für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, wurde die gesetzliche Quote in 2015 knapp unterschritten. Sie liege bei 4,7 Prozent, was bedeute, dass über 260.000 Pflichtarbeitsplätze noch mit schwerbehinderten Menschen hätten besetzt werden müssen. Insgesamt knapp 160.000 Arbeitgeber beschäftigten 2015 mehr als eine Millionen Menschen mit Behinderung. Dabei falle auf, je größer das Unternehmen, desto eher werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.
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