Kategorie: <span>Recht für Betriebsräte</span>

Das Arbeitsplatzkonzept „Desk-Sharing“ wird in immer mehr Unternehmen eingeführt. Die Idee: flexible Arbeitsplätze statt fester Schreibtische. Das spart (Büro-)Raum und damit Kosten. Doch welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in Bezug auf die Einführung und Ausgestaltung von Desk-Sharing-Modellen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte dazu kürzlich ausgeführt, dass der Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen durchaus ein Mitbestimmungsrecht hat – insbesondere, wenn es um Regelungen zu persönlichen Gegenständen und die Nutzung von Betriebsflächen für Pausen geht.

Das Urteil im Überblick: Wo beginnt die Mitbestimmung beim Desk-Sharing?

Recht für Betriebsräte

Tipps zur Integration Geflüchteter im BetriebGeht es Ihnen auch wie vielen anderen Unternehmen? Sie suchen händeringend Fachkräfte? Möglicherweise denken Sie bereits über die Beschäftigung Geflüchteter nach, was bisher aufgrund behördlicher und sprachlicher Barrieren nicht ganz unproblematisch war.

Hilfe naht: Die „Initiative neue Qualität der Arbeit“ (INQA) des Bundesministeriums der Arbeit hat einen Kurzcheck mit Tipps veröffentlicht, wie Geflüchtete im Betrieb integriert werden können. Er unterstützt sowohl bei der Vorbereitung als auch der Gestaltung der Beschäftigung von Geflüchteten. Angefangen von der Gewinnung, über das Onboarding bis hin zur Bindung der neuen Mitarbeitenden – mit dem Check haben Sie die Möglichkeit noch zielgerichteter vorzugehen.

Recht für Betriebsräte

Positiver Effekt von Betriebsräten auf den MindestlohnSeit Anfang des Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 €. Ab Januar 2025 wird er auf 12,82 € steigen. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen.

Leider werden diese Vorgaben aber nicht von allen Unternehmen umgesetzt. Wirtschaftswissenschaftler der Universität Trier und der Hochschule Bielefeld haben jetzt untersucht, welche Rolle Betriebsräte dabei spielen. Mit dem Ergebnis, dass Beschäftigte in mitbestimmten Betrieben eher auf den Mindestlohn zählen können.

Recht für Betriebsräte

Insbesondere mit der umfangreichen Änderung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 haben die gewählten Vertrauenspersonen für die schwerbehinderten Menschen im Betrieb entscheidende zusätzliche Mitwirkungsrechte erhalten. So muss die Schwerbehindertenvertretung unter anderem bei personellen Einzelmaßnahmen wie der Kündigung schwerbehinderter Menschen oder auch bei der Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung einbezogen werden. Damit sind die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung verantwortungsvoller und rechtlich anspruchsvoller geworden. Die Vertrauenspersonen müssen ihre Handlungspflichten und ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen und für die Rechte der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten im Bedarfsfall auch in die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber gehen.

Mit der überarbeiteten Neuauflage des Buchs „Formular- und Musterhandbuch – Leitfaden für die Schwerbehindertenvertretung“ von Dr. Christina Georgiou, selbständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, werden den Schwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen Leitfäden und Hilfestellungen an die Hand gegeben, um ihre Beteiligungsrechte praktisch umzusetzen.

Das Buch umfasst zum einen das Teilhaberecht aller behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen und zum anderen das Schwerbehindertenrecht, also die Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen.

Im ersten Teil des Formular- und Musterhandbuchs erhalten Sie einen Überblick über den neu gestalteten Rehabilitationsprozess vom Antragsverfahren bis zur Entscheidung. Im zweiten Teil werden konkrete Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Musteranschreiben und Musteranträgen mit kurzen Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Die Texte erhalten Sie beim Verlag auch als PDF und als RTF zur digitalen Bearbeitung.

Zur Buchbestellung geht es hier.

Recht für Betriebsräte

Die überarbeitete Neuauflage des Buchs „Personelle Einzelmaßnahmen – Einstellung, Versetzung, Kündigung“ richtet sich sowohl an Betriebsräte als auch an Personalverantwortliche. Die Autor*innen Peter Bopp, Dr. Lothar Beseler und Dr. Cornelia Grundmann geben den Betriebsräten einen detaillierten Überblick, wie sie bei diesen Maßnahmen ihre Beteiligungsrechte im Interesse der Arbeitsnehmer und des Betriebes wahrnehmen können. Dabei werden der korrekte formelle Ablauf und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Die Personalverantwortlichen erhalten mit diesem Buch eine Hilfestellung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung dieser personellen Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, werden an zahlreichen Beispielen und Schaubildern die rechtlichen Bestimmungen verdeutlicht und für die Personalverantwortlichen und Betriebsräte praktikabel gemacht.

Zur Buchbestellung geht es hier.

Empfehlen möchten wir Ihnen auch unser Symposium „Personelle Angelegenheiten“ und die Seminare „Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 – 102 BetrVG)“, „Fit für den Personalausschuss I“ und „Fit für den Personalausschuss II“.

Recht für Betriebsräte

Neues zur Angemessenheit der BetriebsratsvergütungWegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit der Gewährung einer überhöhten Betriebsratsvergütung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 15.05.2023 eine Kommission, bestehend aus den ehemaligen Präsidenten des BAG und BSozG sowie Herrn Prof. Dr. Thüsing, eingesetzt, die mit Vorschlägen vom 12.07.2023 versucht haben, die Probleme zu lösen.

Recht für Betriebsräte

Unbesetzte Lehrstellen: Azubimangel verschärft sich

Zahlreiche Ausbildungsplätze bleiben in deutschen Unternehmen derzeit unbesetzt. 47 % der Unternehmen gaben an, Ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen zu können. Erschreckende 37 % der Betriebe erhielten sogar keine einzige Bewerbung. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage aus Mai 2023 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Daran beteiligten sich mehr als 14.000 Betriebe.

Recht für Betriebsräte

Europäische Datenschutzverordnung: Fluch oder Segen?Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt jetzt seit ca. fünf Jahren. Sie sollte für europaweit einheitliche, verständliche und praxisnahe Datenschutzregeln sorgen. Herausgekommen sind allerdings nationale und nach regionaler Aufsicht eigenständige Interpretationen. Das führt zu verbreiteter Rechtsunsicherheit in den Unternehmen.

Recht für Betriebsräte

Die neue EU-LohntransparenzrichtlinieEnde April 2023 wurde die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verabschiedet. Ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierungen. Denn Daten zeigen, dass die Transparenz der Gehälter das geschlechtsspezifische Lohngefälle reduziert.

Jetzt sind die nationalen Parlamente gefordert, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 36 Monate haben sie dafür Zeit. Es bleibt abzuwarten, wie beschäftigtenfreundlich die variablen Bestandteile der Richtlinie ausgelegt werden.

Recht für Betriebsräte

Personalmangel und Krankenstand

Die Arbeitswelt steht unter massivem Druck. Der Personal- und Fachkräftemangel verstärkt sich immer mehr – nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels. Welche Auswirkungen der Personalmangel auf die Arbeitssituation, die Belastung und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen hat, untersucht der DAK-Gesundheitsreport 2023 „Gesundheitsrisiko Personalmangel – Arbeitswelt unter Druck“.

Für diesen Report wurden Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten herangezogen. Zusätzlich wurden über 7.000 Beschäftigte befragt. Neben den Untersuchungsergebnissen geben Experten Einschätzungen, inwieweit ein gesundheitsförderliches Arbeitssetting und ein Betriebliches Gesundheitsmanagement dazu beitragen können, die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten und zu steigern.

Recht für Betriebsräte