Betriebsrat 2024 Beiträgen

Die Einstellung von Flüchtlingen in deutschen Unternehmen hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht. Das geht aus einer Umfrage des Ifo-Instituts und des Personaldienstleisters Randstad hervor. Sie haben dazu im März 1.000 Personalverantwortliche sowohl aus Groß- als auch Kleinunternehmen befragt.

In den vergangenen zwei Jahren haben gut 20% der Unternehmen Flüchtlinge beschäftigt, wohingegen Ende 2015 der Anteil noch bei 7% lag. Allerdings haben auch 58% noch keine Erfahrungen mit Geflüchteten gemacht. Aufgrund sprachlicher Anforderungen, spezieller Qualifikationen oder anderer branchenspezifischer Voraussetzungen sehen 19% keine Einsatzmöglichkeiten für sie.

Allgemein

Der Feierabend in Deutschland zieht sich für viele immer länger hinaus. 1994 mussten noch 15% der Beschäftigten abends arbeiten, 2015 waren es bereit 26%. Auch die Nachtarbeit hat in dem Zeitraum von 8% auf 9% zugenommen (Quelle: Destatis 2016). Schicht-, Nacht und Wochenendarbeit nehmen in Deutschland also zu. EU-weit mussten 2014 im Schnitt gut 18% der Beschäftigten außerhalb der Standard-Arbeitszeiten (8.00-18.00 Uhr) arbeiten.

Recht für Betriebsräte

Es geht oft durch die Presse: Der Arbeitsmarkt hat sich 2016 positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist gesunken und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit deutlich gewachsen. Jedoch nicht so stark wie die der Arbeitnehmer mit atypischer Beschäftigung. Fast 40% der deutschen Angestellten gehen einer atypischen Beschäftigung nach. Was sind atypisch Beschäftigte, wird sich der ein oder andere fragen. Darunter versteht man z.B. Leiharbeits-, Teilzeit- oder Minijobs. Und davon gibt es ziemlich viele in Deutschland laut einer Veröffentlichung regionaler Arbeitsmarktdaten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Tatsächlich wurde 2016 der höchste Stand seit 13 Jahren erreicht. Am stärksten verbreitet sei die atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern wie z.B. Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In den ostdeutschen Bundesländern fällt sie insgesamt um einen Prozentpunkt geringer aus.

Allgemein

Überstunden deutscher ArbeitnehmerZwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.

Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.

Recht für Betriebsräte

Pflichtquote für Menschen mit BehinderungDeutsche Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wenn sie diesen Anteil nicht erreichen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das gilt für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge, wurde die gesetzliche Quote in 2015 knapp unterschritten. Sie liege bei 4,7 Prozent, was bedeute, dass über 260.000 Pflichtarbeitsplätze noch mit schwerbehinderten Menschen hätten besetzt werden müssen. Insgesamt knapp 160.000 Arbeitgeber beschäftigten 2015 mehr als eine Millionen Menschen mit Behinderung. Dabei falle auf, je größer das Unternehmen, desto eher werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.

Recht für Betriebsräte

Traurigkeit, Interesselosigkeit und Verlust an Genussfähigkeit, Schuldgefühle und geringes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwächen – dahinter kann eine Depression stecken. Sie kann über eine längere Zeit oder auch wiederkehrend auftreten und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen immens. Auch am Arbeitsplatz. Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich 760 Arbeitsunfähigkeitstage je 1.000 BKK-Mitglieder aufgrund von Depressionen gezählt. Die Behandlungsformen sind unterschiedlich, die Bandbreite geht von Gesprächstherapie bis hin zur medikamentösen Behandlung.

Gesundheit

Jeder ist sich selbst der nächste. Da kann man schon mal großzügig über Dinge hinwegsehen, schließlich dient es ja der eigenen Karriere. Wer gedacht hat, so etwas passiert im korrekten, ehrbaren Deutschland eher selten, hat sich getäuscht.

Der Ruf ist tatsächlich angekratzt, 23% der deutschen Manager würden unethisch handeln, wenn sie selbst davon profitieren.  Das ist Ergebnis einer aktuellen Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). 4100 Manager aus 41 Ländern wurden befragt. Es scheint stark länderabhängig zu sein, wie ethisch Führungskräfte sich verhalten. Während in Dänemark nur 4% der Führungskräfte unethisches Verhalten gutheißen, sind es in Russland und in der Ukraine mehr als 30%.

Recht für Betriebsräte

Die Situation ist fast immer gleich. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig krank geschrieben. Plötzlich klingelt das Telefon und der Vorgesetzte bittet dringend zu einem Personalgespräch in die Firma. Sowohl Betriebsräten als auch Führungskräften und Mitarbeitern stellt sich häufig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es erlaubt ist, dass der Arbeitgeber seinen erkrankten Mitarbeiter in die Firma einbestellt. Mit dieser Thematik hat sich nunmehr das BAG auseinandergesetzt (Urteil des BAG vom 02.11.2016 – 10 AZR 596).

Um es vorweg zu nehmen: Prinzipiell ist der Arbeitgeber natürlich nicht berechtigt, den Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch einzubestellen. Grund hierfür ist, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers während dieser Zeit stark eingeschränkt ist und den Genesungsprozess des Arbeitnehmers nicht behindern darf. Aber wie im wirklichen Leben gilt auch hier „Ausnahmen bestätigen die Regel“.

Individualarbeitsrecht

Vielen Arbeitnehmern und  Personalern ist gar nicht bekannt,  dass auch Betriebsräte das Recht haben,  Kündigungen gegen einzelne Mitarbeiter zu erwirken, wenn diese durch gesetzwidriges Verhalten oder durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört haben (§ 104 BetrVG).

Klar sind die Hürden hoch, da hier in die Personalhoheit des Arbeitgebers eingegriffen wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Betriebsrat dieses Recht erfolgreich geltend macht, wie die nachfolgende Entscheidung des BAG vom 28.03.2017 (2 AZR 551/16) zeigt:

Recht für Betriebsräte

Seit Ende der 80er Jahre wird es vorhergesagt: das papierlose Büro. Weg mit den Papierbergen, unzähligen Akten und Kopien. Alles sollte nur noch rein digital verwaltet werden, um die Kosten zu senken und die Umwelt zu schonen.

So langsam ist es in den Unternehmen auch angekommen, das digitale Büro. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom aus 2016 erkennen 88 Prozent der Unternehmen die Digitalisierung als Chance. Büroarbeitsplätze werden modernisiert und damit ein sehr wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie umgesetzt. Obwohl Smartphones und Tablets zum Arbeitsalltag gehören, wird der herkömmliche Desktop-PC nicht aus deutschen Büros verschwinden. Durch das Verschmelzen von Betriebssystemen und Anwendungen, können z.B. Außendienstler mithilfe eines Office-Pakets aus der Cloud alle Geschäftsanwendungen immer und überall nutzen. Auf mobilen Geräten lassen sich die Dateien aus dem Büro problemlos bearbeiten und auch mit anderen teilen. Um dann mithilfe von Videochatprogrammen besprochen zu werden.

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