Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass für Unternehmen eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht. Vorausgegangen war ein Urteil des EuGH aus Mai 2019, das die Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten ab der nullten Stunde systematisch zu erfassen.
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In vielen Unternehmen gibt es seit geraumer Zeit Probleme bei den Stellenbesetzungen. Zahlreiche ausgeschriebene Stellen bleiben unbesetzt.
Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Welche, das hat u. a. die Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie gefragt. Sie basiert auf einer Befragung von ca. 3.900 Arbeitnehmervertretungen in Betrieben ab 20 Mitarbeitenden. Die Betriebs- bzw. Personalräte halten neben dem Fachkräftemangel auch eine zu geringe Bezahlung und ungünstige Arbeitszeiten für wichtige Gründe.
Mittlerweile ist sie gang und gäbe, die Arbeit im Homeoffice. Ob und wie die Arbeitszeit dabei erfasst wird, ist jedoch sehr unterschiedlich. Fakt ist, dass im Falle einer betrieblichen Zeiterfassung weniger Überstunden gemacht werden.
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böcker-Stiftung hat das Phänomen der Überstunden anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Erwerbstätigenbefragung untersucht. Es zeigte sich, dass flexibles Arbeiten dann problematisch werde, wenn in den Unternehmen mit zu wenig Personal, häufiger Projektarbeit oder knappen Fristsetzungen gearbeitet werde.
Der Europäische Gerichtshof hat es im Mai dieses Jahres entschieden: Die Unternehmen werden zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Nicht zur Freude der Unternehmen, die das oft ablehnen.
SD Worx hat dazu eine Umfrage gestartet. 502 Senior Professionals in fünf Ländern (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien) wurden befragt. Deutschland belegt dabei nur den vierten Platz der in dieser Hinsicht aktivsten Länder. Hierzulande ist nur bei 49 % der Unternehmen Zeiterfassung verpflichtend. Zusätzliche 19 % erfassen nur einen Teil der Mitarbeiter. Schlusslicht sind die Niederlande mit nur 42 % der Arbeitgeber. Den höchsten Anteil der Firmen mit Zeiterfassung hat Großbritannien. Nahezu zwei Drittel der Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit systematisch und 13 % zu einem Teil.
Zwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.
Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.
Am Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.
Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.
In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:
● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation
Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.
13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.
Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.
Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.
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