Autor: <span>Sabine Schultz</span>

Jeder kennt sie, die Slogans zur Wahl. In unserem Fall der Betriebsratswahl.

In nicht mehr ganz vier Monaten ist es wieder soweit, deutsche Arbeitnehmer wählen ihre Betriebsräte. Damit der wahlberechtigte Arbeitnehmer wählen kann, muss er aber wissen, welche Kandidaten zur Wahl stehen.

Doch wie präsentiert man sich als Kandidat? Welche Arten der Wahlwerbung sind zulässig?

Pauschal kann man schon mal sagen, behindert die Wahlwerbung den betrieblichen Ablauf oder beleidigt sie Gegenkandidaten oder den Arbeitgeber, ist sie zu unterlassen. Wenig überraschend bisher.

Recht für Betriebsräte

Zunehmende Beschäftigung älterer MenschenGeringe Geburtenraten, längere Lebensarbeitszeit und häufig auch mangelnde soziale Absicherung führen dazu, dass mehr und mehr ältere Menschen in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Im internationalen Vergleich holt Deutschland laut einer OECD-Studie damit auf. Die Beschäftigungsrate der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren, stieg zwischen 2000 und 2016 um mehr als 30 %. Das ist der höchste Anstieg im Vergleich zu allen 34 OECD-Staaten.

Betrachte man die 55- bis 59-Jährigen, gehen davon etwa 80 % einer Berufstätigkeit nach, bei den 60- bis 64-Jährigen seien es 56 %. Erfreulich, da beides über dem OECD-Durchschnitt liege. Unterdurchschnittlich sei allerdings die Beschäftigungsquote der 65- bis 69-Jährigen mit nur 18 %. Spitzenreiter seien hier Island, Schweden, Schweiz, Tschechien, Dänemark, Neuseeland, Japan und Norwegen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

Explodierende Sozialabgaben gefährden ArbeitsplätzeDie Geburtenraten sinken, die Bevölkerung wird immer älter, die Lebensarbeitszeit verlängert sich und der Ruf nach stabilen Renten wird immer lauter. Dadurch werden sich zwangsläufig die Ausgaben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen. Was dazu führen wird, dass die Sozialbeiträge in den nächsten Jahren erheblich stärker steigen werden, als derzeit angenommen. Das könne laut einer Prognos-Studie bis zum Jahr 2.040 ca. 600.000 Jobs kosten.

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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einer aktuellen UmfrageMayday, mayday - wir finden keine Lehrlinge unter ca. 11.000 Unternehmen die gegenwärtige Ausbildungssituation untersucht. „Uns geht der Nachwuchs aus“ sagt deren Präsident Eric Schweitzer. Ein Drittel der Betriebe finde keine Auszubildenden mehr. „Heute können doppelt so viele Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen wie vor zehn Jahren“ und fast jeder zehnte Betrieb habe noch nicht einmal eine einzige Bewerbung erhalten. Das sei eine gefährliche Entwicklung für die gesamte Gesellschaft.

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Das Risiko der Altersarmut steigtUnser Rentensystem scheint nicht mehr zeitgemäß und für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Personen mit unterbrochenen Erwerbslebensläufen und mit geringem Einkommen nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Das Risiko der Altersarmut wird weiter steigen. Davon sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose am stärksten betroffen.

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Das bedingungslose GrundeinkommenFinnland hat es Anfang diesen Jahres versuchsweise für zwei Jahre eingesetzt: das bedingungslose Grundeinkommen. In einem Pilotprojekt wurden 2.000 arbeitslose Finnen ausgewählt, die monatlich 560,00 Euro ausbezahlt bekommen, anstelle des Arbeitslosengeldes. Sie müssen den Betrag nicht versteuern und dürfen nebenbei auch arbeiten, ohne dass sich das Grundeinkommen reduziert.

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Überstunden deutscher ArbeitnehmerZwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.

Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.

Recht für Betriebsräte

Jeder ist sich selbst der nächste. Da kann man schon mal großzügig über Dinge hinwegsehen, schließlich dient es ja der eigenen Karriere. Wer gedacht hat, so etwas passiert im korrekten, ehrbaren Deutschland eher selten, hat sich getäuscht.

Der Ruf ist tatsächlich angekratzt, 23% der deutschen Manager würden unethisch handeln, wenn sie selbst davon profitieren.  Das ist Ergebnis einer aktuellen Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). 4100 Manager aus 41 Ländern wurden befragt. Es scheint stark länderabhängig zu sein, wie ethisch Führungskräfte sich verhalten. Während in Dänemark nur 4% der Führungskräfte unethisches Verhalten gutheißen, sind es in Russland und in der Ukraine mehr als 30%.

Recht für Betriebsräte

AgressionOft können Beschäftigte deutscher Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Nicht selten müssen sie mit Schikanen durch den Arbeitgeber rechnen. Insbesondere Neugründungen von Betriebsräten scheinen vielen Unternehmen ein Dorn im Auge zu sein und sie versuchen sie zu vereiteln.

Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, durchgeführt von Dr. Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Sie haben 2015 dazu 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt.

Recht für Betriebsräte

Qualität der ArbeitAm Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.

In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:

● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation

Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.

13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.

Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.

Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.

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