Die Geburtenraten sinken, die Bevölkerung wird immer älter, die Lebensarbeitszeit verlängert sich und der Ruf nach stabilen Renten wird immer lauter. Dadurch werden sich zwangsläufig die Ausgaben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen. Was dazu führen wird, dass die Sozialbeiträge in den nächsten Jahren erheblich stärker steigen werden, als derzeit angenommen. Das könne laut einer Prognos-Studie bis zum Jahr 2.040 ca. 600.000 Jobs kosten.
Autor: <span>Sabine Schultz</span>
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einer aktuellen Umfrage unter ca. 11.000 Unternehmen die gegenwärtige Ausbildungssituation untersucht. „Uns geht der Nachwuchs aus“ sagt deren Präsident Eric Schweitzer. Ein Drittel der Betriebe finde keine Auszubildenden mehr. „Heute können doppelt so viele Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen wie vor zehn Jahren“ und fast jeder zehnte Betrieb habe noch nicht einmal eine einzige Bewerbung erhalten. Das sei eine gefährliche Entwicklung für die gesamte Gesellschaft.
Unser Rentensystem scheint nicht mehr zeitgemäß und für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Personen mit unterbrochenen Erwerbslebensläufen und mit geringem Einkommen nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Das Risiko der Altersarmut wird weiter steigen. Davon sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose am stärksten betroffen.
Finnland hat es Anfang diesen Jahres versuchsweise für zwei Jahre eingesetzt: das bedingungslose Grundeinkommen. In einem Pilotprojekt wurden 2.000 arbeitslose Finnen ausgewählt, die monatlich 560,00 Euro ausbezahlt bekommen, anstelle des Arbeitslosengeldes. Sie müssen den Betrag nicht versteuern und dürfen nebenbei auch arbeiten, ohne dass sich das Grundeinkommen reduziert.
Zwei Kollegen sind krank, einer hat Urlaub und der Schreibtisch quillt über. Kommt Ihnen das bekannt vor? Der pünktliche Feierabend und das gemeinsame Abendessen mit der Familie sind in weite Ferne gerückt. Stattdessen sind Überstunden vorprogrammiert.
Für mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehört Mehrarbeit zum Berufsalltag. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner „Arbeitszeitmonitor 2017“, in der mehr als 220.000 Vergütungsdaten des vergangenen Jahres analysiert wurden.
Jeder ist sich selbst der nächste. Da kann man schon mal großzügig über Dinge hinwegsehen, schließlich dient es ja der eigenen Karriere. Wer gedacht hat, so etwas passiert im korrekten, ehrbaren Deutschland eher selten, hat sich getäuscht.
Der Ruf ist tatsächlich angekratzt, 23% der deutschen Manager würden unethisch handeln, wenn sie selbst davon profitieren. Das ist Ergebnis einer aktuellen Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). 4100 Manager aus 41 Ländern wurden befragt. Es scheint stark länderabhängig zu sein, wie ethisch Führungskräfte sich verhalten. Während in Dänemark nur 4% der Führungskräfte unethisches Verhalten gutheißen, sind es in Russland und in der Ukraine mehr als 30%.
Oft können Beschäftigte deutscher Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Nicht selten müssen sie mit Schikanen durch den Arbeitgeber rechnen. Insbesondere Neugründungen von Betriebsräten scheinen vielen Unternehmen ein Dorn im Auge zu sein und sie versuchen sie zu vereiteln.
Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, durchgeführt von Dr. Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Sie haben 2015 dazu 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt.
Am Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.
Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.
In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:
● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation
Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.
13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.
Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.
Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.
Ihnen allen ist sie ein Begriff: Ver.di, die Gewerkschaft für die Belange der Dienstleistungsangestellten. Ver.di selbst ist jedoch auch Arbeitgeber, von deutschlandweit rund 3.000 Angestellten. Und wie kann es anders sein, auch hier steht nicht alles zum Besten mit der Mitarbeiterzufriedenheit. Die kleine Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) organisierte mit Ver.dis Gesamtbetriebsrat Warnstreiks in einigen Städten. Ca. 1.000 Beschäftigte legten für die Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt sowie Arbeitsplatzgarantie die Arbeit nieder.
Im Frühling hat Ver.di selbst für den Öffentlichen Dienst eine 6 prozentige Erhöhung des Lohns gefordert. Ihren eigenen Mitarbeitern bietet die große Gewerkschaft – man höre und staune – allerdings nur ein Plus von knapp 1% an. Da passt doch irgendetwas nicht. Für die eigenen Angestellten gelten also die ureigenen Forderungen nicht – schwer nachzuvollziehen.
Das haben sich sicherlich die Ver.di Mitarbeiter auch gedacht, die der kleinen GdG beigetreten sind, oft heimlich, weil es bei ihren Vorgesetzten nicht gern gesehen wird. Und bisher verhandelt Ver.di auch nicht mit der GdG. Die Mitgliederzahl sei mit etwa 1.000 zu niedrig, Vertreter der Arbeitnehmerrechte sei der eigene Gesamtbetriebsrat, dieser sei Verhandlungspartner für Entgeltverhandlungen. Laut einer Pressemitteilung von „Die Welt“ habe Ver.di gesagt, sie selbst seien die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten, da diese ja auch im Dienstleistungssektor tätig seien. Schließlich sei es ja auch Quatsch, dass Ver.di Mitarbeiter und gleichzeitig auch -Mitglieder für eine zweite Gewerkschaft Beiträge zahlen sollen.
Also auch bei den Gewerkschaften als Arbeitgeber gibt es noch viel zu tun: starke Arbeitnehmervertretungen sind gefragt. Nicht nur bei Ver.di!
Umgangsformen sind wichtig. Das haben uns schon unsere Eltern beigebracht – den meisten von uns jedenfalls. Freundlich grüßen, sich vorstellen, Hände schütteln…so ist das formelle Prozedere, wenn wir einen Raum betreten. Ist der Handschlag jedoch wirklich notwendig und überhaupt sinnvoll? Oder ist er einfach nur typisch deutsch?
Als vor einiger Zeit der Fall eines jungen Muslims durch die Presse ging, der seiner Lehrerin den Handschlag verweigerte, war die öffentliche Empörung groß. Der Muslim begründete dies mit seiner Religion, dass er Frauen nicht berühren möchte, was keineswegs respektlos sei, sondern von Respekt zeuge, weil er ihnen keine Berührung aufzwängen möchte. Denn diese fänden sie möglicherweise unangenehm. Eine abwertende Geste sei dies keineswegs.
Viele Ärzte oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen verzichten auch auf den Handschlag, denn dadurch werden viele Krankheitserreger übertragen. Und der Handschlag ist sicherlich nicht die einzige Art, sich freundlich und respektvoll zu begrüßen: Franzosen und Südeuropäer geben sich ein Küsschen (oder auch 2 oder 3), die Japaner umarmen sich und manch einer lächelt einfach nur freundlich und legt die Hand aufs Herz.
Können wir im Zeitalter der Globalisierung wirklich verlangen, dass man sich in Deutschland zur Begrüßung die Hände zu schütteln hat? Ein Recht auf Händeschütteln gibt es schließlich nicht – im Gegensatz zu bestimmten Rechten aus dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG). Dort steht, dass niemand z.B. aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf, wenn er z.B. Arbeitsverträge abschließt. Wenn allerdings ein Schüler seiner Lehrerin nicht die Hand schüttelt hat das keine rechtlichen Auswirkungen und kann deshalb auch nicht geahndet werden.
In unserem Grundgesetz steht, dass jeder seine Religion frei ausüben darf. Wenn dadurch niemand gestört wird, sollte grundsätzlich auf religiöse Empfindungen Rücksicht genommen werden. Und unser Grundgesetz sieht auch keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor, Religionsgemeinschaften dürfen sich im öffentlichen Leben einbringen.
Arbeitsrechtlich ist aber nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, einem Angestellten zu kündigen, wenn dieser den Handschlag aus religiösen Gründen verweigert. Dazu müsste auch definiert werden, für welche Berufe ein Handschlag zwingend erforderlich ist, oder ob nicht ein verbaler Gruß verbunden mit einem Lächeln ausreichend sei. Dies dürfte schwierig sein. Schließlich kann der Arbeitgeber ggf. auch die Möglichkeit einer Versetzung in einen Arbeitsbereich ohne Kundenkontakt prüfen.
Hand aufs Herz: Ist es nicht eigentlich egal, wie wir uns begrüßen – Hauptsache es ist respektvoll und freundlich?
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